EXKLUSIV0, EXKLUSIV1, EXKLUSIV2

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    • EXKLUSIV0, EXKLUSIV1, EXKLUSIV2

      Tarif EXKLUSIV 0 (Produktlinie privat)
      Kompakttarif ohne Selbstbehalt (mit Optionsrecht)

      Tarif EXKLUSIV 1 (Produktlinie privat)
      Kompakttarif mit 480 Euro absolutem Selbstbehalt (240 Euro bei Personen unter 20 Jahre) im ambulanten und stationären Bereich sowie Optionsrecht

      Tarif EXKLUSIV 2 (Produktlinie privat)
      Kompakttarif mit 960 Euro absolutem Selbstbehalt (480 Euro bei Personen unter 20 Jahre) im ambulanten und stationären Bereich sowie Optionsrecht.

      Ambulante Behandlung
      - 100 % für Arztbehandlung - bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
      - 100 % für Schutzimpfungen (z.B. Grippeimpfung, Reiseimpfungen) auch über die staatlich
      empfohlenen Impfungen hinaus.
      - 100 % für Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten
      - 100 % für Arzneimittel
      - 100 % für Brillen (Gestell und Gläser) oder alternativ Kontaktlinsen. Erstattungsfähig sind
      Kosten bis max. 300 Euro Rechnungsbetrag. Ab 8,0 Dioptrien erhöht sich der erstattungs-
      fähige Rechnungsbetrag auf 600 Euro.
      - 100 % für Augenlaserkorrekturen (LASIK/LASEK) bis max. 1.500 EUR Rechnungsbetrag für
      beide Augen (Diese Leistung kann frühestens nach Ablauf von 3 Kalenderjahren seit Beginn
      der Versicherung nach dem Tarif EXKLUSIV in Anspruch genommen werden)
      - 80 % für bestimmte Heilmittel (physikalisch-medizinische Leistungen), wenn sie von einem Arzt
      oder von einem Angehörigen staatlich anerkannter Assistenzberufe erbracht
      werden. Bei schweren - im Tarif genannten - Erkrankungen erhöht sich die Erstattung für
      Heilmittel auf 100 %.
      - 80 % für Heilpraktikerbehandlungen im Rahmen des geltenden Gebührenverzeichnisses
      (GebüH) einschließlich verordneter Arzneimittel bis 2.000 EUR Rechnungsbetrag im
      Kalenderjahr
      - 100 % für Hilfsmittel, die körperliche Behinderungen unmittelbar mildern oder ausgleichen
      sollen. Dabei werden Hilfsmittel gleicher Art mit einem Kaufpreis bis einschließlich 1.000 EUR
      (oder deren Wartung und Reparatur ohne vorherige Zusage der SIGNAL Krankenversicherung
      einmal je Kalenderjahr zu 100 % berücksichtigt. Eine vorherige Zusage ist erforderlich, sofern
      diese Hilfsmittel (oder deren Wartung und Reparatur) mehr als einmal pro Kalenderjahr
      berücksichtigt werden sollen.
      Für Hilfsmittel mit einem Kaufpreis über 1.000 EUR sowie Wartungs- und Reparaturkosten
      welche diesen Betrag voraussichtlich überschreiten ist eine vorherige Leistungszusage der
      SIGNAL Krankenversicherung erforderlich. Ohne diese vorherige Leistungszusage werden die
      Kosten übernommen, die in gleicher Qualität und Ausführung im Rahmen einer möglichen
      alternativen und kostengünstigen Versorgungsform (z.B. Miete, Leasing, Kauf) bei Bezug des
      Hilfsmittels über einen Kooperationspartner der SIGNAL Krankenversicherung angefallen wären.
      - 80 % für 50 psychotherapeutische Sitzungen im Kalenderjahr. Ab der 31. Sitzung innerhalb
      eines Kalenderjahres ist eine vorherige schriftlicher Zusage der SIGNAL Krankenversicherung
      erforderlich.


      Stationäre Behandlung
      - 100 % der allgemeinen Krankenhausleistungen bei freier Krankenhauswahl
      - 100 % für die gesondert berechenbaren Wahlleistungen über die Höchstsätze der GOÄ
      hinaus (Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung)
      - 100 % für notwendige Krankentransporte in Verbindung mit erbrachten stationären Leistungen
      - 100 % für medizinisch sinnvolle und vertretbare Auslandsrücktransporte
      - Ersatzkrankenhaustagegeld bis zu 50 Euro bei Verzicht auf die Wahlleistungen
      - Begleitperson bei Kindern im Krankenhaus bis 25 EUR täglich für bis zu 14 Tage
      - Stationäre Mitaufnahme einer Begleitperson oder Zuschuss zu einer Haushaltspflegekraft für
      max. 4 Wochen im Kalenderjahr 10 EUR pro Stunde (max. 80 EUR / Tag).


      Zahnärztliche Behandlung
      - 100 % für Zahnbehandlung einschließlich Röntgen, Mund- und Parodontosebehandlung,
      Wurzelspitzenresektionen sowie Zahnprophylaxe (einschließlich der Kosten für bis zu zwei
      professionelle Zahnreinigungen je Kalenderjahr)..
      - 90 % für Zahnersatz (bis zum Höchstsatz der Gebührenordnungen) einschließlich Einzelkronen
      und Einlagefüllungen (Inlays), Reparaturen sowie Kosten für Implantologie und Gnathologie.
      Dieser Leistungsprozentsatz gilt im 1. und 2. Kalenderjahr.
      Ab dem 3. Kalenderjahr sinkt der Prozentsatz jeweils zum 01.01. des Kalenderjahres bei einem
      geltenden Erstattungsprozentsatz von 90 % auf einen von 80 %, bei einem geltenden
      Erstattungsprozentsatz von 80 % auf einen von 75 % (in keinem Fall jedoch auf weniger als
      75 %), wenn im jeweils vorausgegangenen Kalenderjahr keine zahnärztliche
      Kontrolluntersuchung nachgewiesen wurde. Umgekehrt erhöht sich der Prozentsatz zum 01.01.
      des Kalenderjahres von 75 % auf 80 % bzw. von 80 auf 90 % (maximal jedoch auf 90 %), wenn
      wenigstens eine zahnärztliche Kontrolluntersuchung im vorausgegangenen Kalenderjahr
      nachgewiesen wurde und keine Behandlungsbedürftigkeit bestand.
      - 80 % für Kieferorthopädie und zusätzlich 20 % bei erfolgreichem Abschluss einer
      kieferorthopädischen Behandlung mit festsitzenden oder losen Apparaturen. Die Behandlung
      muss vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen werden.

      Alle genannten zahnärztlichen Behandlungen sind, bei freier Arztwahl, bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnungen (GOÄ bzw. GOZ) erstattungsfähig.

      Die zahnärztlichen Leistungen sind begrenzt auf max.
      > 750 Euro im 1. Versicherungsjahr
      > 1.500 Euro in den ersten beiden Versicherungsjahren
      > 3.000 Euro in den ersten drei Versicherungsjahren
      > 4.500 Euro in den ersten vier Versicherungsjahren
      Die Leistungsbegrenzungen entfallen ab dem fünften Versicherungsjahr und bei Unfällen.

      Ab einem erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von 2.500 Euro ist vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan mit Begründung der medizinischen Notwendigkeit der Maßnahme vorzulegen. Die Gebühren für die Erstellung des Heil- und Kostenplans trägt die SIGNAL Krankenversicherung a. G..


      Optionsrecht:
      Für alle versicherten Personen besteht nach Ablauf von 36 Monaten und erneut nach Ablauf von 72 Monaten (gerechnet vom erstmaligen Beginn der Krankheitskostenvollversicherung nach den EXKLUSIV-Tarifen) ein Optionsrecht auf Umstellung - ohne erneute Gesundheitsprüfung - in noch leistungsstärkere Tarife. Das Optionsrecht ist begrenzt auf Tarife, die zum Zeitpunkt der Umstellung zum aktiven Produktangebot der SIGNAL gehören.

      Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit
      Wird eine nach einem EXKLUSIV-Tarif versicherte Person im tariflich beschriebenen gesetzlichen Rahmen schwerstpflegebedürftig (ab Pflegestufe III), so entfällt für diesen Zeitraum die Pflicht zur Beitragszahlung im EXKLUSIV-Tarif. Die Beitragsbefreiung gilt ab dem vierten Monat nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit.

      Vorschläge für den Tarif EXKLUSIV 0, EXKLUSIV 1 oder EXKLUSIV 2 der Signal Krankenversicherung können Sie sich hier unverbindlich anfordern: LINK



      Vielen Dank für Ihr Interesse!

      Freundliche Grüße


      Mike Wittmann
      Ihr Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung

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