Tarif EXKLUSIV-PLUS 0 (Produktlinie privat)
Kompakttarif ohne Selbstbehalt (mit Optionsrecht).
Tarif EXKLUSIV-PLUS 1 (Produktlinie privat)
Kompakttarif mit 480 Euro Selbstbehalt (240 Euro bei Personen unter 20 Jahre) im ambulanten und stationären Bereich sowie Optionsrecht.
Tarif EXKLUSIV-PLUS 2 (Produktlinie privat)
Kompakttarif mit 960 Euro Selbstbehalt (480 Euro bei Personen unter 20 Jahre) im ambulanten und stationären Bereich sowie Optionsrecht.
Ambulante Behandlung
- 100 % für Arztbehandlung - auch über den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
- 100 % für Schutzimpfungen (z.B. Grippeimpfung, Reiseimpfungen) auch über die staatlich
empfohlenen Impfungen hinaus.
- 100 % für Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten
- 100 % für Arzneimittel
- 100 % für Brillen (Gestell und Gläser) oder alternativ Kontaktlinsen. Erstattungsfähig sind
Kosten bis max. 300 Euro Rechnungsbetrag. Ab 8,0 Dioptrien erhöht sich der erstattungs-
fähige Rechnungsbetrag auf 600 Euro.
- 100 % für Augenlaserkorrekturen (LASIK/LASEK) bis max. 1.500 EUR Rechnungsbetrag für
beide Augen (Dieser Leistung kann frühestens nach Ablauf von 3 Kalenderjahren seit Beginn
der Versicherung nach dem Tarif EXKLUSIV-PLUS in Anspruch genommen werden)
- 80 % für bestimmte Heilmittel (physikalisch-medizinische Leistungen), wenn sie von einem Arzt
oder von einem Angehörigen staatlich anerkannter Assistenzberufe erbracht
werden. Bei schweren - im Tarif genannten - Erkrankungen erhöht sich die Erstattung für
Heilmittel auf 100 %.
- 100 % für Heilpraktikerbehandlungen im Rahmen des geltenden Gebührenverzeichnisses
(GebüH) einschließlich verordneter Arzneimittel bis 2.000 EUR Rechnungsbetrag im
Kalenderjahr.
- 100 % für Hilfsmittel, die körperliche Behinderungen unmittelbar mildern oder ausgleichen
sollen. Dabei werden Hilfsmittel gleicher Art mit einem Kaufpreis bis einschließlich 1.000 EUR
(oder deren Wartung und Reparatur ohne vorherige Zusage der SIGNAL Krankenversicherung
einmal je Kalenderjahr zu 100 % berücksichtigt. Eine vorherige Zusage ist erforderlich, sofern
diese Hilfsmittel (oder deren Wartung und Reparatur) mehr als einmal pro Kalenderjahr
berücksichtigt werden sollen.
Für Hilfsmittel mit einem Kaufpreis über 1.000 EUR sowie Wartungs- und Reparaturkosten
welche diesen Betrag voraussichtlich überschreiten ist eine vorherige Leistungszusage der
SIGNAL Krankenversicherung erforderlich. Ohne diese vorherige Leistungszusage werden die
Kosten übernommen, die in gleicher Qualität und Ausführung im Rahmen einer möglichen
alternativen und kostengünstigen Versorgungsform (z.B. Miete, Leasing, Kauf) bei Bezug des
Hilfsmittels über einen Kooperationspartner der SIGNAL Krankenversicherung angefallen wären.
- 100 % für 50 psychotherapeutische Sitzungen im Kalenderjahr. Ab der 31. Sitzung innerhalb
eines Kalenderjahres ist eine vorherige schriftlicher Zusage der SIGNAL Krankenversicherung
erforderlich.
Stationäre Behandlung
- 100 % der allgemeinen Krankenhausleistungen bei freier Krankenhauswahl
- 100 % für die gesondert berechenbaren Wahlleistungen über die Höchstsätze der GOÄ
hinaus (Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung)
- 100 % für notwendige Krankentransporte in Verbindung mit erbrachten stationären Leistungen
- 100 % für medizinisch sinnvolle und vertretbare Auslandsrücktransporte
- Ersatzkrankenhaustagegeld bis zu 50 Euro bei Verzicht auf die Wahlleistungen
- Begleitperson bei Kindern im Krankenhaus bis 25 EUR täglich für bis zu 14 Tage
- Stationäre Mitaufnahme einer Begleitperson oder Zuschuss zu einer Haushaltspflegekraft für
max. 4 Wochen im Kalenderjahr 10 EUR pro Stunde (max. 80 EUR / Tag).
Zahnärztliche Behandlung
- 100 % für Zahnbehandlung einschließlich Röntgen, Mund- und Parodontosebehandlung,
Wurzelspitzenresektionen sowie Zahnprophylaxe (einschließlich der Kosten für bis zu zwei
professionelle Zahnreinigungen je Kalenderjahr).
- 90 % für Zahnersatz (bis zum Höchstsatz der Gebührenordnungen) einschließlich Einzelkronen
und Einlagefüllungen (Inlays), Reparaturen sowie Kosten für Implantologie und Gnathologie.
Dieser Leistungsprozentsatz gilt im 1. und 2. Kalenderjahr.
Ab dem 3. Kalenderjahr sinkt der Prozentsatz jeweils zum 01.01. des Kalenderjahres bei einem
geltenden Erstattungsprozentsatz von 90 % auf einen von 80 %, bei einem geltenden
Erstattungsprozentsatz von 80 % auf einen von 75 % (in keinem Fall jedoch auf weniger als
75 %), wenn im jeweils vorausgegangenen Kalenderjahr keine zahnärztliche
Kontrolluntersuchung nachgewiesen wurde. Umgekehrt erhöht sich der Prozentsatz zum 01.01.
des Kalenderjahres von 75 % auf 80 % bzw. von 80 auf 90 % (maximal jedoch auf 90 %), wenn
wenigstens eine zahnärztliche Kontrolluntersuchung im vorausgegangenen Kalenderjahr
nachgewiesen wurde und keine Behandlungsbedürftigkeit bestand.
- 80 % für Kieferorthopädie und zusätzlich 20 % bei erfolgreichem Abschluss einer
kieferorthopädischen Behandlung mit festsitzenden oder losen Apparaturen. Die Behandlung
muss vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen werden.
Alle genannten zahnärztlichen Behandlungen sind, bei freier Arztwahl, auch über die Höchstsätze der Gebührenordnung (GOÄ bzw. GOZ) hinaus, erstattungsfähig.
Die zahnärztlichen Leistungen sind begrenzt auf max.
> 750 Euro im 1. Versicherungsjahr
> 1.500 Euro in den ersten beiden Versicherungsjahren
> 3.000 Euro in den ersten drei Versicherungsjahren
> 4.500 Euro in den ersten vier Versicherungsjahren
Die Leistungsbegrenzungen entfallen ab dem fünften Versicherungsjahr und bei Unfällen.
Ab einem erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von 2.500 Euro ist vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan mit Begründung der medizinischen Notwendigkeit der Maßnahme vorzulegen. Die Gebühren für die Erstellung des Heil- und Kostenplans trägt die SIGNAL Krankenversicherung a. G..
Optionsrecht:
Für alle versicherten Personen besteht nach Ablauf von 36 Monaten und erneut nach Ablauf von 72 Monaten (gerechnet vom erstmaligen Beginn der Krankheitskostenvollversicherung nach den EXKLUSIV-PLUS-Tarifen) ein Optionsrecht auf Umstellung - ohne erneute Gesundheitsprüfung - in noch leistungsstärkere Tarife. Das Optionsrecht ist begrenzt auf Tarife, die zum Zeitpunkt der Umstellung zum aktiven Produktangebot der SIGNAL gehören.
Gesundheitsbonus:
Für jedes leistungsfreie Kalenderjahr (KJ) erhält die versicherte Person einen Gesundheitsbonus - > erfahren Sie noch mehr in unserem Spezial zum Gesundheitsbonus auf Versicherungsantrag24.de.
Dieser beträgt:
- 600 EUR für das 1. leistungsfreie
- 750 EUR für das 2. leistungsfreie KJ in Folge
- 900 EUR für das 3. und jedes weitere leistungsfreie KJ.
Personen unter 20 Jahren bzw. Personen, die den Tarif nach den Sonderbedingungen für Ausbildungszeiten versichert haben erhalten die Hälfte der genannten Beträge. Für das abgelaufene Kalenderjahr, in dem dieser Tarif erstmals abgeschlossen wurde, beträgt der Gesundheitsbonus nur soviel Zwölftel wie sie dem Anteil der versicherten Monate in diesem Kalenderjahr entsprechen.
Der Anspruch wird nicht gefährdet durch Leistungszahlungen für:
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
- Zahnvorsorge
- Schutzimpfungen
- Untersuchungen zur Erlangung des nachfolgend erläuterten Verhaltensbonus.
Verhaltensbonus:
Für jedes abgelaufene Kalenderjahr (KJ) wird auf Antrag ein Verhaltensbonus gewährt, mit dem das gesundheitsbewusste Verhalten der versicherten Person im abgelaufenen KJ honoriert wird.
Dieser beträgt:
- 200 EUR für das 1. KJ
- 250 EUR für das 2. KJ in Folge
- 300 EUR für das 3. und jedes weitere KJ.
Personen unter 20 Jahren erhalten die Hälfte der genannten Beträge.
Der Verhaltensbonus wird gezahlt, wenn
- für das abgelaufene KJ vier der fünf im Tarif geforderten Untersuchungen mit Ergebniswerten
im altersspezifischen Normbereich durchgeführt und nachgewiesen wurden
- die Leistungen der Versicherung im abgelaufenen KJ nicht ruhten oder keine
Hilfebedürftigkeit bestand oder Beitragsbefreiung aufgrund Pflegebedürftigkeit vorlag.
Voraussetzung für den Erhalt des Gesundheitsbonus und des Verhaltensbonus ist jeweils, dass dieser Tarif während des abgelaufenen Kalenderjahres mindestens einen Monat bestand und ununterbrochen mindestens bis zum Zeitpunkt der Auszahlung des Gesundheitsbonus bzw. der Beantragung des Verhaltensbonus im Folgejahr fortbestanden hat und die Beiträge für das abgelaufene Kalenderjahr voll und ohne Gerichtsverfahren gezahlt worden sind.
Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit
Wird eine nach einem EXKLUSIV-PLUS-Tarif versicherte Person im tariflich beschriebenen gesetzlichen Rahmen schwerstpflegebedürftig (ab Pflegestufe III), so entfällt für diesen Zeitraum die Pflicht zur Beitragszahlung im EXKLUSIV-PLUS-Tarif. Die Beitragsbefreiung gilt ab dem vierten Monat nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit.
Vorschläge für den Tarif EXKLUSIV-PLUS 0, EXKLUSIV-PLUS 1 oder EXKLUSIV-PLUS 2 der Signal Krankenversicherung können Sie sich hier unverbindlich anfordern: LINK
Vielen Dank für Ihr Interesse!
Freundliche Grüße
Mike Wittmann
Ihr Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung
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Kompakttarif ohne Selbstbehalt (mit Optionsrecht).
Tarif EXKLUSIV-PLUS 1 (Produktlinie privat)
Kompakttarif mit 480 Euro Selbstbehalt (240 Euro bei Personen unter 20 Jahre) im ambulanten und stationären Bereich sowie Optionsrecht.
Tarif EXKLUSIV-PLUS 2 (Produktlinie privat)
Kompakttarif mit 960 Euro Selbstbehalt (480 Euro bei Personen unter 20 Jahre) im ambulanten und stationären Bereich sowie Optionsrecht.
Ambulante Behandlung
- 100 % für Arztbehandlung - auch über den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
- 100 % für Schutzimpfungen (z.B. Grippeimpfung, Reiseimpfungen) auch über die staatlich
empfohlenen Impfungen hinaus.
- 100 % für Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten
- 100 % für Arzneimittel
- 100 % für Brillen (Gestell und Gläser) oder alternativ Kontaktlinsen. Erstattungsfähig sind
Kosten bis max. 300 Euro Rechnungsbetrag. Ab 8,0 Dioptrien erhöht sich der erstattungs-
fähige Rechnungsbetrag auf 600 Euro.
- 100 % für Augenlaserkorrekturen (LASIK/LASEK) bis max. 1.500 EUR Rechnungsbetrag für
beide Augen (Dieser Leistung kann frühestens nach Ablauf von 3 Kalenderjahren seit Beginn
der Versicherung nach dem Tarif EXKLUSIV-PLUS in Anspruch genommen werden)
- 80 % für bestimmte Heilmittel (physikalisch-medizinische Leistungen), wenn sie von einem Arzt
oder von einem Angehörigen staatlich anerkannter Assistenzberufe erbracht
werden. Bei schweren - im Tarif genannten - Erkrankungen erhöht sich die Erstattung für
Heilmittel auf 100 %.
- 100 % für Heilpraktikerbehandlungen im Rahmen des geltenden Gebührenverzeichnisses
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Kalenderjahr.
- 100 % für Hilfsmittel, die körperliche Behinderungen unmittelbar mildern oder ausgleichen
sollen. Dabei werden Hilfsmittel gleicher Art mit einem Kaufpreis bis einschließlich 1.000 EUR
(oder deren Wartung und Reparatur ohne vorherige Zusage der SIGNAL Krankenversicherung
einmal je Kalenderjahr zu 100 % berücksichtigt. Eine vorherige Zusage ist erforderlich, sofern
diese Hilfsmittel (oder deren Wartung und Reparatur) mehr als einmal pro Kalenderjahr
berücksichtigt werden sollen.
Für Hilfsmittel mit einem Kaufpreis über 1.000 EUR sowie Wartungs- und Reparaturkosten
welche diesen Betrag voraussichtlich überschreiten ist eine vorherige Leistungszusage der
SIGNAL Krankenversicherung erforderlich. Ohne diese vorherige Leistungszusage werden die
Kosten übernommen, die in gleicher Qualität und Ausführung im Rahmen einer möglichen
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- 100 % der allgemeinen Krankenhausleistungen bei freier Krankenhauswahl
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- 100 % für notwendige Krankentransporte in Verbindung mit erbrachten stationären Leistungen
- 100 % für medizinisch sinnvolle und vertretbare Auslandsrücktransporte
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- Begleitperson bei Kindern im Krankenhaus bis 25 EUR täglich für bis zu 14 Tage
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max. 4 Wochen im Kalenderjahr 10 EUR pro Stunde (max. 80 EUR / Tag).
Zahnärztliche Behandlung
- 100 % für Zahnbehandlung einschließlich Röntgen, Mund- und Parodontosebehandlung,
Wurzelspitzenresektionen sowie Zahnprophylaxe (einschließlich der Kosten für bis zu zwei
professionelle Zahnreinigungen je Kalenderjahr).
- 90 % für Zahnersatz (bis zum Höchstsatz der Gebührenordnungen) einschließlich Einzelkronen
und Einlagefüllungen (Inlays), Reparaturen sowie Kosten für Implantologie und Gnathologie.
Dieser Leistungsprozentsatz gilt im 1. und 2. Kalenderjahr.
Ab dem 3. Kalenderjahr sinkt der Prozentsatz jeweils zum 01.01. des Kalenderjahres bei einem
geltenden Erstattungsprozentsatz von 90 % auf einen von 80 %, bei einem geltenden
Erstattungsprozentsatz von 80 % auf einen von 75 % (in keinem Fall jedoch auf weniger als
75 %), wenn im jeweils vorausgegangenen Kalenderjahr keine zahnärztliche
Kontrolluntersuchung nachgewiesen wurde. Umgekehrt erhöht sich der Prozentsatz zum 01.01.
des Kalenderjahres von 75 % auf 80 % bzw. von 80 auf 90 % (maximal jedoch auf 90 %), wenn
wenigstens eine zahnärztliche Kontrolluntersuchung im vorausgegangenen Kalenderjahr
nachgewiesen wurde und keine Behandlungsbedürftigkeit bestand.
- 80 % für Kieferorthopädie und zusätzlich 20 % bei erfolgreichem Abschluss einer
kieferorthopädischen Behandlung mit festsitzenden oder losen Apparaturen. Die Behandlung
muss vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen werden.
Alle genannten zahnärztlichen Behandlungen sind, bei freier Arztwahl, auch über die Höchstsätze der Gebührenordnung (GOÄ bzw. GOZ) hinaus, erstattungsfähig.
Die zahnärztlichen Leistungen sind begrenzt auf max.
> 750 Euro im 1. Versicherungsjahr
> 1.500 Euro in den ersten beiden Versicherungsjahren
> 3.000 Euro in den ersten drei Versicherungsjahren
> 4.500 Euro in den ersten vier Versicherungsjahren
Die Leistungsbegrenzungen entfallen ab dem fünften Versicherungsjahr und bei Unfällen.
Ab einem erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von 2.500 Euro ist vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan mit Begründung der medizinischen Notwendigkeit der Maßnahme vorzulegen. Die Gebühren für die Erstellung des Heil- und Kostenplans trägt die SIGNAL Krankenversicherung a. G..
Optionsrecht:
Für alle versicherten Personen besteht nach Ablauf von 36 Monaten und erneut nach Ablauf von 72 Monaten (gerechnet vom erstmaligen Beginn der Krankheitskostenvollversicherung nach den EXKLUSIV-PLUS-Tarifen) ein Optionsrecht auf Umstellung - ohne erneute Gesundheitsprüfung - in noch leistungsstärkere Tarife. Das Optionsrecht ist begrenzt auf Tarife, die zum Zeitpunkt der Umstellung zum aktiven Produktangebot der SIGNAL gehören.
Gesundheitsbonus:
Für jedes leistungsfreie Kalenderjahr (KJ) erhält die versicherte Person einen Gesundheitsbonus - > erfahren Sie noch mehr in unserem Spezial zum Gesundheitsbonus auf Versicherungsantrag24.de.
Dieser beträgt:
- 600 EUR für das 1. leistungsfreie
- 750 EUR für das 2. leistungsfreie KJ in Folge
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Personen unter 20 Jahren bzw. Personen, die den Tarif nach den Sonderbedingungen für Ausbildungszeiten versichert haben erhalten die Hälfte der genannten Beträge. Für das abgelaufene Kalenderjahr, in dem dieser Tarif erstmals abgeschlossen wurde, beträgt der Gesundheitsbonus nur soviel Zwölftel wie sie dem Anteil der versicherten Monate in diesem Kalenderjahr entsprechen.
Der Anspruch wird nicht gefährdet durch Leistungszahlungen für:
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
- Zahnvorsorge
- Schutzimpfungen
- Untersuchungen zur Erlangung des nachfolgend erläuterten Verhaltensbonus.
Verhaltensbonus:
Für jedes abgelaufene Kalenderjahr (KJ) wird auf Antrag ein Verhaltensbonus gewährt, mit dem das gesundheitsbewusste Verhalten der versicherten Person im abgelaufenen KJ honoriert wird.
Dieser beträgt:
- 200 EUR für das 1. KJ
- 250 EUR für das 2. KJ in Folge
- 300 EUR für das 3. und jedes weitere KJ.
Personen unter 20 Jahren erhalten die Hälfte der genannten Beträge.
Der Verhaltensbonus wird gezahlt, wenn
- für das abgelaufene KJ vier der fünf im Tarif geforderten Untersuchungen mit Ergebniswerten
im altersspezifischen Normbereich durchgeführt und nachgewiesen wurden
- die Leistungen der Versicherung im abgelaufenen KJ nicht ruhten oder keine
Hilfebedürftigkeit bestand oder Beitragsbefreiung aufgrund Pflegebedürftigkeit vorlag.
Voraussetzung für den Erhalt des Gesundheitsbonus und des Verhaltensbonus ist jeweils, dass dieser Tarif während des abgelaufenen Kalenderjahres mindestens einen Monat bestand und ununterbrochen mindestens bis zum Zeitpunkt der Auszahlung des Gesundheitsbonus bzw. der Beantragung des Verhaltensbonus im Folgejahr fortbestanden hat und die Beiträge für das abgelaufene Kalenderjahr voll und ohne Gerichtsverfahren gezahlt worden sind.
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Wird eine nach einem EXKLUSIV-PLUS-Tarif versicherte Person im tariflich beschriebenen gesetzlichen Rahmen schwerstpflegebedürftig (ab Pflegestufe III), so entfällt für diesen Zeitraum die Pflicht zur Beitragszahlung im EXKLUSIV-PLUS-Tarif. Die Beitragsbefreiung gilt ab dem vierten Monat nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit.
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