Tarif ZahnBASISpur (ohne Alterungsrückstellungen) (Produktlinie Zahn)
Zahn-Ergänzungstarif für Versicherte der deutschen GKV und Heilfürsorgeberechtigte.
Versichert sind inklusive der GKV-Leistungen (*) bis zum Höchstsatz der jeweils gültigen Gebührenordnung:
- 100 % der Kosten für Zahnersatz im Rahmen einer Regelversorgung inkl. GKV-Leistung
- 50 % der Kosten für höherwertigen Zahnersatz einschließlich Reparaturen (hierzu zählen auch
Einzelkronen und Inlays), Kosten für implantologische Leistungen sowie im Zusammenhang mit
Zahnersatz stehende vorbereitende diagnostische, therapeutische und chirurgische Leistungen
(inkl. der Kosten für die Erstellung von Heil- und Kostenplänen).
- 50 % der Kosten für Zahnbehandlung einschließlich Röntgenaufnahmen, Mund- und
Parodontosebehandlung, Wurzelspitzenresektionen sowie gesondert berechnungsfähige
zahntechnische Laborkosten.
- 50 % der Kosten für vom Zahnarzt verordnete Medikamente, die in einer Apotheke bezogen
werden können.
- 50 % der Kosten für Kieferorthopädie einschließlich der gesondert berechnungsfähigen
zahntechnischen Laborkosten, sofern die Behandlung vor Vollendung des 21. Lebensjahres
begonnen hat.
Die tariflichen Leistungen sind im ersten Kalenderjahr bei einem Versicherungsbeginn im ersten Quartal des Jahres auf 1.000 Euro begrenzt. Bei Versicherungsbeginn im zweiten, dritten oder vierten Quartal verringert sich der Leistungshöchstbetrag um jeweils um ein Viertel. Für das zweite bis vierte Kalenderjahr sind die Leistungen auf zusammen 2.000 Euro begrenzt. Ab dem fünften Kalenderjahr beträgt der Leistungshöchstbetrag 2.000 EUR je Kalenderjahr. Alle Begrenzungen entfallen für erstattungsfähige Aufwendungen, die auf einen nach Tarifbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen sind.
(*) Gleiches gilt immer, wenn anstelle der GKV als Kostenträger die Beihilfe oder Heilfürsorge vorleistet.
Hier können Sie sich einen Vorschlag für den Tarif ZahnBASISpur und noch weitere Zusatztarife anfordern: LINK
Vielen Dank für Ihr Interesse!
Freundliche Grüße
Mike Wittmann
Ihr Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung
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Zahn-Ergänzungstarif für Versicherte der deutschen GKV und Heilfürsorgeberechtigte.
Versichert sind inklusive der GKV-Leistungen (*) bis zum Höchstsatz der jeweils gültigen Gebührenordnung:
- 100 % der Kosten für Zahnersatz im Rahmen einer Regelversorgung inkl. GKV-Leistung
- 50 % der Kosten für höherwertigen Zahnersatz einschließlich Reparaturen (hierzu zählen auch
Einzelkronen und Inlays), Kosten für implantologische Leistungen sowie im Zusammenhang mit
Zahnersatz stehende vorbereitende diagnostische, therapeutische und chirurgische Leistungen
(inkl. der Kosten für die Erstellung von Heil- und Kostenplänen).
- 50 % der Kosten für Zahnbehandlung einschließlich Röntgenaufnahmen, Mund- und
Parodontosebehandlung, Wurzelspitzenresektionen sowie gesondert berechnungsfähige
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werden können.
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