Tarif ZahnTOPpur (Produktlinie Zahn)
Zahn-Ergänzungstarif für Versicherte der deutschen GKV und Heilfürsorgeberechtigte.
Tarif ZahnTOP (Produktlinie Zahn)
Zahn-Ergänzungstarif für Versicherte der deutschen GKV und Heilfürsorgeberechtigte.
Versichert sind inklusive der GKV-Leistungen (*) bis zum Höchstsatz der jeweils gültigen Gebührenordnung:
- 100 % der Kosten für Zahnersatz im Rahmen einer Regelversorgung inkl. GKV-Leistung
- 90 % der Kosten für höherwertigen Zahnersatz einschließlich Reparaturen (hierzu zählen auch
Einzelkronen und Inlays), Kosten für implantologische Leistungen sowie im Zusammenhang mit
Zahnersatz stehende vorbereitende diagnostische, therapeutische und chirurgische Leistungen
(inkl. der Kosten für die Erstellung von Heil- und Kostenplänen).
- 90 % der Kosten für Zahnbehandlung einschließlich Röntgenaufnahmen, Mund- und
Parodontosebehandlung, Wurzelspitzenresektionen sowie gesondert berechnungsfähige
zahntechnische Laborkosten.
- 90 % der Kosten für vom Zahnarzt verordnete Medikamente, die in einer Apotheke bezogen
werden können.
- 90 % der Kosten für prophylaktische zahnärztliche Maßnahmen inklusive professioneller
Zahnreinigungen nach den Ziffern 1000 - 1040 der geltenden GOZ bis zu 150 EUR
(erstattungsfähiger Rechnungsbetrag) pro Kalenderjahr, sofern die Behandlungen nach
Vollendung des 21. Lebensjahres durchgeführt werden.
- 90 % der Kosten für Kieferorthopädie einschließlich der gesondert berechnungsfähigen
zahntechnischen Laborkosten, sofern die Behandlung vor Vollendung des 21. Lebensjahres
begonnen hat.
Die tariflichen Leistungen sind im ersten Kalenderjahr bei einem Versicherungsbeginn im ersten Quartal des Jahres auf 1.000 Euro begrenzt. Bei Versicherungsbeginn im zweiten, dritten oder vierten Quartal verringert sich der Leistungshöchstbetrag um jeweils ein Viertel.
Für das zweite bis vierte Kalenderjahr sind die Leistungen auf zusammen 2.000 Euro begrenzt. Ab dem fünften Kalenderjahr entfällt die Begrenzung.
Alle Begrenzungen entfallen für erstattungsfähige Aufwendungen, die auf einen nach Tarifbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen sind.
Sonderbedingungen
Für den Tarif gelten in der "pur"- Variante Sonderbedingungen für die Führung des Versicherungsschutzes ohne Alterungsrückstellungen. Diese Sonderbedingungen können ab Vollendung des 20. Lebensjahres jederzeit auf Wunsch des Versicherungsnehmers beendet werden. Mit Beginn des Kalenderjahres, in dem die versicherte Person das 40. Lebensjahr vollendet, wird der Versicherungsschutz automatisch in den gleichartigen Tarif mit Alterungsrückstellungen umgestellt. Die Umstellung erfolgt ohne erneute Gesundheitsprüfung.
(*) Gleiches gilt immer, wenn anstelle der GKV als Kostenträger die Beihilfe oder Heilfürsorge vorleistet.
Info:
In der Ausgabe des Finanztests (08/2014) wurden 189 Zahnzusatz-Tarife getestet. Im Bereich der nach Art der Lebensversicherung kalkulierten Tarife sichert sich die SIGNAL Krankenversicherung mit dem Tarif ZahnTOP im Testergebnis der Stiftung Warentest die Bestnote 1,1 (SEHR GUT) und somit einen der Spitzenplätze im Test.
Hier können Sie sich einen Vorschlag fürden Tarif ZahnTOP (mit Altersrückstellungen) oder ZahnTOPpur sowie noch weitere Zusatztarife anfordern: LINK
Vielen Dank für Ihr Interesse!
Freundliche Grüße
Mike Wittmann
Ihr Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung
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Zahn-Ergänzungstarif für Versicherte der deutschen GKV und Heilfürsorgeberechtigte.
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Versichert sind inklusive der GKV-Leistungen (*) bis zum Höchstsatz der jeweils gültigen Gebührenordnung:
- 100 % der Kosten für Zahnersatz im Rahmen einer Regelversorgung inkl. GKV-Leistung
- 90 % der Kosten für höherwertigen Zahnersatz einschließlich Reparaturen (hierzu zählen auch
Einzelkronen und Inlays), Kosten für implantologische Leistungen sowie im Zusammenhang mit
Zahnersatz stehende vorbereitende diagnostische, therapeutische und chirurgische Leistungen
(inkl. der Kosten für die Erstellung von Heil- und Kostenplänen).
- 90 % der Kosten für Zahnbehandlung einschließlich Röntgenaufnahmen, Mund- und
Parodontosebehandlung, Wurzelspitzenresektionen sowie gesondert berechnungsfähige
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- 90 % der Kosten für vom Zahnarzt verordnete Medikamente, die in einer Apotheke bezogen
werden können.
- 90 % der Kosten für prophylaktische zahnärztliche Maßnahmen inklusive professioneller
Zahnreinigungen nach den Ziffern 1000 - 1040 der geltenden GOZ bis zu 150 EUR
(erstattungsfähiger Rechnungsbetrag) pro Kalenderjahr, sofern die Behandlungen nach
Vollendung des 21. Lebensjahres durchgeführt werden.
- 90 % der Kosten für Kieferorthopädie einschließlich der gesondert berechnungsfähigen
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begonnen hat.
Die tariflichen Leistungen sind im ersten Kalenderjahr bei einem Versicherungsbeginn im ersten Quartal des Jahres auf 1.000 Euro begrenzt. Bei Versicherungsbeginn im zweiten, dritten oder vierten Quartal verringert sich der Leistungshöchstbetrag um jeweils ein Viertel.
Für das zweite bis vierte Kalenderjahr sind die Leistungen auf zusammen 2.000 Euro begrenzt. Ab dem fünften Kalenderjahr entfällt die Begrenzung.
Alle Begrenzungen entfallen für erstattungsfähige Aufwendungen, die auf einen nach Tarifbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen sind.
Sonderbedingungen
Für den Tarif gelten in der "pur"- Variante Sonderbedingungen für die Führung des Versicherungsschutzes ohne Alterungsrückstellungen. Diese Sonderbedingungen können ab Vollendung des 20. Lebensjahres jederzeit auf Wunsch des Versicherungsnehmers beendet werden. Mit Beginn des Kalenderjahres, in dem die versicherte Person das 40. Lebensjahr vollendet, wird der Versicherungsschutz automatisch in den gleichartigen Tarif mit Alterungsrückstellungen umgestellt. Die Umstellung erfolgt ohne erneute Gesundheitsprüfung.
(*) Gleiches gilt immer, wenn anstelle der GKV als Kostenträger die Beihilfe oder Heilfürsorge vorleistet.
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