Tarif flexSI
Optionstarif für GKV-Versicherte auf eine private Krankheitskostenvollversicherung oder -zusatzversicherung.
Der Versicherungsnehmer sichert mit dem Tarif flexSI für die versicherte Person das Recht, zu bestimmten Zeitpunkten ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten den Versicherungsschutz in eine Krankheitskostenvollversicherung oder eine Krankheitskosten- zusatzversicherung umzustellen.
Gleichzeitig besteht das Recht, zu einer Vollversicherung auch eine Krankentagegeld- versicherung mit einer Karenzzeit von mindestens 21 Tagen für Selbstständige bzw. von mindestens 42 Tagen bei Arbeitnehmern (max. bis zur Höhe von 130 % des zum Zeitpunkt des Abschlusses höchsten GKV-Krankengeldanspruches für Arbeitnehmer) sowie eine private Pflegepflichtversicherung abzusichern.
Das Optionsrecht kann in Anspruch genommen werden,
- wenn für die versicherte Person die Versicherungspflicht in der deutschen GKV endet oder
die Voraussetzung für die Familienversicherung entfällt.
- wenn die freiwillige Mitgliedschaft für die versicherte Person in der deutschen GKV mit Ende
einer Bindungsfrist aufgrund von Wahltarifen endet.
- nach Ablauf von ein, zwei, drei, sechs oder neun vollen Jahren seit Beginn des Tarifs flexSI
zum Beginn des unmittelbar folgenden Kalenderjahres.
- zu Beginn des auf die Vollendung des 50. Lebensjahres folgenden Kalenderjahres.
Die Beantragung muss spätestens innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der genannten
Ereignisse erfolgt sein, ansonsten ist eine erneute Risikobeurteilung erforderlich.
Der Tarif flexSI kann maximal für eine Höchstversicherungsdauer von 9 Jahren bestehen.
Er endet außerdem mit Inanspruchnahme des Optionsrechtes, mit Beendigung des Versiche- rungsschutzes in der GKV, spätestens jedoch mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die versicherte Person das 50. Lebensjahr vollendet hat.
Wurde von dem Optionsrecht nach Ablauf der Höchstversicherungsdauer von 9 Jahren bzw. zum Beginn des auf die Vollendung des 50. Lebensjahres folgenden Kalenderjahres kein Gebrauch gemacht, wird der Vertrag in einem Grund-Ergänzungsschutz für GKV-Versicherte (z.Z. Tarif GE) fortgeführt, sofern dieser nicht bereits versichert ist. Wird keine Fortführung gewünscht besteht innerhalb von drei Monaten ein Kündigungsrecht.
Hier können Sie sich einen Vorschlag für den Tarif flexSI sowie noch weitere Zusatztarife anfordern: LINK
Vielen Dank für Ihr Interesse!
Freundliche Grüße
Mike Wittmann
Ihr Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung
Optionstarif für GKV-Versicherte auf eine private Krankheitskostenvollversicherung oder -zusatzversicherung.
Der Versicherungsnehmer sichert mit dem Tarif flexSI für die versicherte Person das Recht, zu bestimmten Zeitpunkten ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten den Versicherungsschutz in eine Krankheitskostenvollversicherung oder eine Krankheitskosten- zusatzversicherung umzustellen.
Gleichzeitig besteht das Recht, zu einer Vollversicherung auch eine Krankentagegeld- versicherung mit einer Karenzzeit von mindestens 21 Tagen für Selbstständige bzw. von mindestens 42 Tagen bei Arbeitnehmern (max. bis zur Höhe von 130 % des zum Zeitpunkt des Abschlusses höchsten GKV-Krankengeldanspruches für Arbeitnehmer) sowie eine private Pflegepflichtversicherung abzusichern.
Das Optionsrecht kann in Anspruch genommen werden,
- wenn für die versicherte Person die Versicherungspflicht in der deutschen GKV endet oder
die Voraussetzung für die Familienversicherung entfällt.
- wenn die freiwillige Mitgliedschaft für die versicherte Person in der deutschen GKV mit Ende
einer Bindungsfrist aufgrund von Wahltarifen endet.
- nach Ablauf von ein, zwei, drei, sechs oder neun vollen Jahren seit Beginn des Tarifs flexSI
zum Beginn des unmittelbar folgenden Kalenderjahres.
- zu Beginn des auf die Vollendung des 50. Lebensjahres folgenden Kalenderjahres.
Die Beantragung muss spätestens innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der genannten
Ereignisse erfolgt sein, ansonsten ist eine erneute Risikobeurteilung erforderlich.
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