Tarif AmbulantSTARTpur (ohne Alterungsrückstellungen) (Produktlinie Ambulant)
Ambulanter Ergänzungstarif für Versicherte der deutschen GKV und Heilfürsorgeberechtigte.
Versichert sind unter Anrechnung von GKV-Vorleistungen (*):
- 100 % der Kosten für Brillen (Gestell und Gläser) oder Kontaktlinsen bis max. 250 EUR innerhalb
von zwei Kalenderjahren
- 100 % der Kosten für Augenlaserkorrekturen (LASIK/LASEK) bis maximal 500 EUR für beide
Augen (Diese Leistung kann erstmalig nach Ablauf von 3 Kalenderjahren seit
Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden)
- 100 % der Kosten bis zum Höchstsatz der Gebühren für Ärzte (GOÄ) für Vorsorge- und
Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche, Schwangerschaftsvorsorge,
Krebsfrüherkennungsuntersuchungen und allgemeine Vorsorge sowie reisemedizinische
Impfberatung und Impfungen inklusive der Impfstoffkosten bis maximal 250 EUR innerhalb von
zwei Kalenderjahren
- 80 % der Kosten für Heilpraktikerleistungen im Rahmen des geltenden Gebührenverzeichnisses
(GebüH), Naturheilkunde durch Ärzte bis zum Höchstsatz der GOÄ und Arzneimittel bis maximal
250 EUR je Kalenderjahr
- 100 % der Kosten für Hilfsmittel (außer Sehhilfen) bis maximal 250 EUR je Kalenderjahr
- 100 % der Kosten für gesetzliche Zuzahlungen für Heilmittel, Hilfsmittel, Arznei- und
Verbandmittel sowie Haushaltshilfen bis max. 250 EUR je Kalenderjahr
- eine Auslandsreisekrankenversicherung für akut aufgetretene Erkrankungen, Unfälle und
unvorhersehbare, akute Verschlechterung eines bestehenden Leidens bei allen
vorübergehenden Reisen bis zu einer Dauer von jeweils 8 Wochen (inkl. Kostenerstattung bei
notwendigem Rücktransport aus dem Ausland und bis zu 11.000 Euro Kostenübernahme bei
Tod im Ausland für Überführungskosten oder Bestattung am Sterbeort).
Optionsrecht:
Sofern die Versicherung nach Tarif AmbulantSTARTpur vor einem Eintrittsalter von 40 Jahren begonnen hat, besteht für die versicherte Person nach Ablauf von 60 Monaten und erneut nach Ablauf von 120 Monaten (gerechnet vom erstmaligen Beginn des Versicherungsschutzes nach dem Tarif AmbulantSTARTpur, frühestens jedoch von dem auf die Vollendung des 20. Lebensjahres folgenden Monatsersten) das Recht, den bestehenden Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung in den Tarif AmbulantPLUS umzustellen.
(*) Gleiches gilt immer, wenn anstelle der GKV als Kostenträger die Beihilfe oder Heilfürsorge vorleistet.
Hier können Sie sich einen Vorschlag für den Tarif AmbulantSTARTpur und noch weitere Zusatztarife anfordern: LINK
Vielen Dank für Ihr Interesse!
Freundliche Grüße
Mike Wittmann
Ihr Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung
Ambulanter Ergänzungstarif für Versicherte der deutschen GKV und Heilfürsorgeberechtigte.
Versichert sind unter Anrechnung von GKV-Vorleistungen (*):
- 100 % der Kosten für Brillen (Gestell und Gläser) oder Kontaktlinsen bis max. 250 EUR innerhalb
von zwei Kalenderjahren
- 100 % der Kosten für Augenlaserkorrekturen (LASIK/LASEK) bis maximal 500 EUR für beide
Augen (Diese Leistung kann erstmalig nach Ablauf von 3 Kalenderjahren seit
Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden)
- 100 % der Kosten bis zum Höchstsatz der Gebühren für Ärzte (GOÄ) für Vorsorge- und
Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche, Schwangerschaftsvorsorge,
Krebsfrüherkennungsuntersuchungen und allgemeine Vorsorge sowie reisemedizinische
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zwei Kalenderjahren
- 80 % der Kosten für Heilpraktikerleistungen im Rahmen des geltenden Gebührenverzeichnisses
(GebüH), Naturheilkunde durch Ärzte bis zum Höchstsatz der GOÄ und Arzneimittel bis maximal
250 EUR je Kalenderjahr
- 100 % der Kosten für Hilfsmittel (außer Sehhilfen) bis maximal 250 EUR je Kalenderjahr
- 100 % der Kosten für gesetzliche Zuzahlungen für Heilmittel, Hilfsmittel, Arznei- und
Verbandmittel sowie Haushaltshilfen bis max. 250 EUR je Kalenderjahr
- eine Auslandsreisekrankenversicherung für akut aufgetretene Erkrankungen, Unfälle und
unvorhersehbare, akute Verschlechterung eines bestehenden Leidens bei allen
vorübergehenden Reisen bis zu einer Dauer von jeweils 8 Wochen (inkl. Kostenerstattung bei
notwendigem Rücktransport aus dem Ausland und bis zu 11.000 Euro Kostenübernahme bei
Tod im Ausland für Überführungskosten oder Bestattung am Sterbeort).
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(*) Gleiches gilt immer, wenn anstelle der GKV als Kostenträger die Beihilfe oder Heilfürsorge vorleistet.
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