Studentische PKV oder Optionstarif für einen späteren Wechsel in die PKV

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    • Studentische PKV oder Optionstarif für einen späteren Wechsel in die PKV

      Studenten erhalten in der PKV bei der Signal Iduna vergünstigte Konditionen im Rahmen der Vollversicherung.

      Die vergünstigten Tarife der Privaten Krankenversicherung für Studenten werden bis zum Erreichen des 34. Lebensjahr von der Signal Krankenversicherung gewährt. Diese Tarife sind ohne Altersrückstellungen kalkuliert und bieten während des Studiums eine günstige Möglichkeit in die PKV "herein zu schnuppern". Charakteristisch für die Studententarife bei der Signal Iduna ist die Bezeichnung "R-" vor der eigentlichen Tarifbezeichnung.


      Sofern Sie die Möglichkeit haben sich als Student für eine Private Krankenversicherung zu entscheiden (Wann Sie sich für eine PKV entscheiden können erfahren Sie hier: Link), können Sie sich für folgende "R-"Tarife entscheiden:
      Hier erhalten Sie eine Kurzübersicht der PKV Tarife der Signal Krankenversicherung, die Sie als Student in der günstigeren R-Tarifvariante absichern können:



      Sofern Sie sich während Ihres Studiums nicht für eine Private Krankenversicherung entschieden haben, so können Sie sich mit dem Tarif flexSI die Option für einen späteren Wechsel in die PKV frühzeitig sichern.

      Weitere Einzelheiten zu den Tarifen und den darin enthaltenen Leistungsbausteinen finden Sie unter diesem Beitrag.


      Vorschläge für die Studenten-PKV-Tarife der Signal Krankenversicherung können Sie sich jederzeit kostenfrei hier anfordern!

      Vielen Dank für Ihr Interesse!

      Freundliche Grüße

      Mike Wittmann
      Ihr Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung
      Dateien
    • Tarif R-START - Ausbildungstarif (Produktlinie privat)
      Kompakttarif mit 480 Euro absolutem Selbstbehalt (240 Euro bei Personen unter 20 Jahre) im ambulanten und stationären Bereich.

      Ambulante Behandlung
      - 100 % (*) für Arztbehandlung - bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
      - 100 % (*) für bestimmte staatlich empfohlene Schutzimpfungen
      - 100 % (*) für gezielte Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
      - 100 % (**) für Arzneimittel, sofern auf vorhandene Generika zurückgegriffen wird
      - 100 % für Brillen (Gestell und Gläser) oder alternativ Kontaktlinsen. Erstattungsfähig sind
      Kosten bis max. 150 Euro Rechnungsbetrag. Ab 8,0 Dioptrien erhöht sich der erstattungs-
      fähige Rechnungsbetrag auf 300 Euro.
      - 75 % bis 500 Euro Rechnungsbetrag für bestimmte Heilmittel (physikalisch-medizinische
      Leistungen), wenn sie von einem Arzt oder von einem Angehörigen staatlich anerkannter
      Assistenzberufe erbracht werden. Bei schweren - im Tarif genannten - Erkrankungen erhöht
      sich die Erstattung für Heilmittel auf 100 %.
      - 100 % für Hilfsmittel, die körperliche Behinderungen unmittelbar mildern oder ausgleichen
      sollen. Dabei werden Hilfsmittel gleicher Art mit einem Kaufpreis bis einschließlich 500 EUR
      (oder deren Wartung und Reparatur ohne vorherige Zusage der SIGNAL Krankenversicherung
      einmal je Kalenderjahr zu 100 % berücksichtigt. Eine vorherige Zusage ist erforderlich, sofern
      diese Hilfsmittel (oder deren Wartung und Reparatur) mehr als einmal pro Kalenderjahr
      berücksichtigt werden sollen.
      Für Hilfsmittel mit einem Kaufpreis über 500 EUR sowie Wartungs- und Reparaturkosten
      welche diesen Betrag voraussichtlich überschreiten ist eine vorherige Leistungszusage der
      SIGNAL Krankenversicherung erforderlich. Ohne diese vorherige Leistungszusage werden die
      Kosten übernommen, die in gleicher Qualität und Ausführung im Rahmen einer möglichen
      alternativen und kostengünstigen Versorgungsform (z.B. Miete, Leasing, Kauf) bei Bezug des
      Hilfsmittels über einen Kooperationspartner der SIGNAL Krankenversicherung angefallen wären.
      - 75 % für bis zu 50 psychotherapeutische Sitzungen im Kalenderjahr sind nach schriftlicher
      Zusage der SIGNAL erstattungsfähig.

      (*) Der Erstattungssatz für diese Leistungen beträgt 100 %, wenn die Erstbehandlung und Überweisung an einen Facharzt durch den Hausarzt (Arzt für Allgemeinmedizin/praktischer Arzt, Internist), einen Facharzt für Kinderheilkunde, Gynäkologie oder Augenheilkunde erfolgte oder es sich um eine ersichtliche Notfallbehandlung handelte. Werden die genannten Voraussetzungen für diese ambulanten Leistungen nicht erfüllt, beträgt der Erstattungssatz 75 %. Diese 25%ige Selbstbeteiligung ist auf 1.000 Euro (500 Euro bei Personen unter 20 Jahren) je Kalenderjahr begrenzt.
      (**) Für Arzneimittel beträgt der Erstattungssatz 100 %, wenn es sich um eine Notfall- oder Unfallbehandlungen handelt bzw. soweit bei Bezug auf vorhandene Generika zurückgegriffen wurde (Generika sind Arzneimittel, die einem bereits auf dem Markt befindlichen, als Markenzeichen eingetragenen Präparat in der Zusammensetzung gleichen, in der Wirksamkeit und Sicherheit entsprechen und i.d.R. preiswerter angeboten werden). Wird die genannte Voraussetzung für Arzneimittel nicht erfüllt, beträgt der Erstattungssatz 75 %.


      Stationäre Behandlung
      - 100 % der allgemeinen Krankenhausleistungen bei freier Krankenhauswahl
      - 100 % für notwendige Krankentransporte in Verbindung mit erbrachten stationären Leistungen
      - 100 % für medizinisch sinnvolle und vertretbare Auslandsrücktransporte


      Zahnärztliche Behandlung
      - 100 % für Zahnbehandlung einschließlich Röntgen, Mund- und Parodontosebehandlung,
      Wurzelspitzenresektionen sowie Zahnprophylaxe (einschließlich der Kosten für bis zu zwei
      professionelle Zahnreinigungen je Kalenderjahr).
      - 75 % für Zahnersatz (bis zum Höchstsatz der Gebührenordnungen) einschließlich Einzelkronen
      und Einlagefüllungen (Inlays), Reparaturen sowie Kosten für Implantologie und Gnathologie.
      Dieser Leistungsprozentsatz gilt im 1. und 2. Kalenderjahr. Ab dem 3. Kalenderjahr sinkt der
      Prozentsatz jeweils zum 01.01. des Kalenderjahres um 10 %-Punkte, in keinem Fall jedoch auf
      weniger als 55 %, wenn im vorausgegangenen Kalenderjahr keine zahnärztliche
      Kontrolluntersuchung nachgewiesen wurde. Der Prozentsatz erhöht sich jeweils zum 01.01. des
      Kalenderjahres um 10 %-Punkte, maximal jedoch auf 75 %, wenn wenigstens eine zahnärztliche
      Kontrolluntersuchung im vorausgegangenen Kalenderjahr nachgewiesen wurde und keine
      Behandlungsbedürftigkeit bestand.
      - 75 % Kieferorthopädie (bei Behandlungsbeginn vor Vollendung des 21. Lebensjahres)

      Alle genannten zahnärztlichen Behandlungen sind, bei freier Arztwahl, bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnungen (GOÄ bzw. GOZ) erstattungsfähig.

      Die zahnärztlichen Leistungen sind begrenzt auf
      > max. 500 Euro im 1. Versicherungsjahr
      > max. 1.000 Euro in den ersten beiden Versicherungsjahren
      > max. 2.000 Euro in den ersten drei Versicherungsjahren
      > max. 3.000 Euro in den ersten vier Versicherungsjahren
      und ab dem fünften Versicherungsjahr max. 4.000 Euro pro Versicherungsjahr.
      Die Leistungsbegrenzungen gelten nicht bei Unfällen.

      Ab einem erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von 1.500 Euro ist vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan mit Begründung der medizinischen Notwendigkeit der Maßnahme vorzulegen. Die Gebühren für die Erstellung des Heil- und Kostenplans trägt die SIGNAL Krankenversicherung a. G..


      Zusätzliche Rechte bei Beendigung der Sonderbedingungen für Ausbildungszeiten:
      Für die versicherte Person besteht alternativ zur Fortführung des bisherigen Tarifs ohne Sonderbedingungen das Recht, den bestehenden Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten innerhalb von 3 Monaten nach Fortfall der Versicherungsfähigkeit in leistungsstärkere Tarife ohne Sonderbedingungen umzustellen, die zum Zeitpunkt der Umstellung zum aktiven Produktangebot der SIGNAL Krankenversicherung a. G. gehören und die im Rahmen der stationären Heilbehandlung maximal die gesondert berechenbare Unterkunft im Zweibettzimmer und gesondert berechenbare wahlärztliche Leistungen vorsehen.
      Voraussetzung ist, dass
      - nach Abschluss des Studiums eine Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis erfolgt
      - keine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eingetreten ist
      - der Arbeitsvertrag als Nachweis eingereicht wird.

      Gleichzeitig kann ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeit eine Krankentagegeldversicherung mit einer Karenzzeit von mindestens 42 Tagen abgeschlossen werden. Die Krankentagegeldhöhe ist auf 130 % des zum Zeitpunkt des Abschlusses bestehenden höchsten Krankengeldanspruchs für Arbeitnehmer in der GKV begrenzt.

      Vorschläge für den Tarif
      R-START können Sie sich jederzeit kostenfrei hier anfordern!

      Vielen Dank für Ihr Interesse!

      Freundliche Grüße

      Mike Wittmann

      Ihr Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung
    • R-START-PLUS

      Tarif R-START-PLUS - Ausbildungstarif (Produktlinie privat)
      Kompakttarif mit 480 Euro absolutem Selbstbehalt (240 Euro bei Personen unter 20 Jahre) im ambulanten und stationären Bereich.

      Ambulante Behandlung
      - 100 % (*) für Arztbehandlung - bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
      - 100 % (*) für bestimmte staatlich empfohlene Schutzimpfungen
      - 100 % (*) für gezielte Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
      - 100 % (**) für Arzneimittel, sofern auf vorhandene Generika zurückgegriffen wird
      - 100 % für Brillen (Gestell und Gläser) oder alternativ Kontaktlinsen. Erstattungsfähig sind
      Kosten bis max. 150 Euro Rechnungsbetrag. Ab 8,0 Dioptrien erhöht sich der erstattungs-
      fähige Rechnungsbetrag auf 300 Euro.
      - 75 % bis 500 Euro Rechnungsbetrag für bestimmte Heilmittel (physikalisch-medizinische
      Leistungen), wenn sie von einem Arzt oder von einem Angehörigen staatlich anerkannter
      Assistenzberufe erbracht werden. Bei schweren - im Tarif genannten - Erkrankungen erhöht
      sich die Erstattung für Heilmittel auf 100 %.
      - 100 % für Hilfsmittel, die körperliche Behinderungen unmittelbar mildern oder ausgleichen
      sollen. Dabei werden Hilfsmittel gleicher Art mit einem Kaufpreis bis einschließlich 500 EUR
      (oder deren Wartung und Reparatur ohne vorherige Zusage der SIGNAL Krankenversicherung
      einmal je Kalenderjahr zu 100 % berücksichtigt. Eine vorherige Zusage ist erforderlich, sofern
      diese Hilfsmittel (oder deren Wartung und Reparatur) mehr als einmal pro Kalenderjahr
      berücksichtigt werden sollen.
      Für Hilfsmittel mit einem Kaufpreis über 500 EUR sowie Wartungs- und Reparaturkosten
      welche diesen Betrag voraussichtlich überschreiten ist eine vorherige Leistungszusage der
      SIGNAL Krankenversicherung erforderlich. Ohne diese vorherige Leistungszusage werden die
      Kosten übernommen, die in gleicher Qualität und Ausführung im Rahmen einer möglichen
      alternativen und kostengünstigen Versorgungsform (z.B. Miete, Leasing, Kauf) bei Bezug des
      Hilfsmittels über einen Kooperationspartner der SIGNAL Krankenversicherung angefallen wären.
      - 75 % für bis zu 50 psychotherapeutische Sitzungen im Kalenderjahr sind nach schriftlicher
      Zusage der SIGNAL erstattungsfähig.

      (*) Der Erstattungssatz für diese Leistungen beträgt 100 %, wenn die Erstbehandlung und Überweisung an einen Facharzt durch den Hausarzt (Arzt für Allgemeinmedizin/praktischer Arzt, Internist), einen Facharzt für Kinderheilkunde, Gynäkologie oder Augenheilkunde erfolgte oder es sich um eine ersichtliche Notfallbehandlung handelte. Werden die genannten Voraussetzungen für diese ambulanten Leistungen nicht erfüllt, beträgt der Erstattungssatz 75 %. Diese 25%ige Selbstbeteiligung ist auf 1.000 Euro (500 Euro bei Personen unter 20 Jahren) je Kalenderjahr begrenzt.
      (**) Für Arzneimittel beträgt der Erstattungssatz 100 %, wenn es sich um eine Notfall- oder Unfallbehandlungen handelt bzw. soweit bei Bezug auf vorhandene Generika zurückgegriffen wurde (Generika sind Arzneimittel, die einem bereits auf dem Markt befindlichen, als Markenzeichen eingetragenen Präparat in der Zusammensetzung gleichen, in der Wirksamkeit und Sicherheit entsprechen und i.d.R. preiswerter angeboten werden). Wird die genannte Voraussetzung für Arzneimittel nicht erfüllt, beträgt der Erstattungssatz 75 %.


      Stationäre Behandlung
      - 100 % der allgemeinen Krankenhausleistungen bei freier Krankenhauswahl
      - 100 % für die gesondert berechenbaren Wahlleistungen (Unterbringung in einem
      Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung) nach einem Unfall
      - 100 % für notwendige Krankentransporte in Verbindung mit erbrachten stationären Leistungen
      - 100 % für medizinisch sinnvolle und vertretbare Auslandsrücktransporte


      Zahnärztliche Behandlung
      - 100 % für Zahnbehandlung einschließlich Röntgen, Mund- und Parodontosebehandlung,
      Wurzelspitzenresektionen sowie Zahnprophylaxe (einschließlich der Kosten für bis zu zwei
      professionelle Zahnreinigungen je Kalenderjahr).
      - 90 % für Zahnersatz (bis zum Höchstsatz der Gebührenordnungen) einschließlich Einzelkronen
      und Einlagefüllungen (Inlays), Reparaturen sowie Kosten für Implantologie und Gnathologie.
      Dieser Leistungsprozentsatz gilt im 1. und 2. Kalenderjahr. Ab dem 3. Kalenderjahr sinkt der
      Prozentsatz jeweils zum 01.01. des Kalenderjahres um 10 %-Punkte, in keinem Fall jedoch auf
      weniger als 70 %, wenn im vorausgegangenen Kalenderjahr keine zahnärztliche
      Kontrolluntersuchung nachgewiesen wurde. Der Prozentsatz erhöht sich jeweils zum 01.01. des
      Kalenderjahres um 10 %-Punkte, maximal jedoch auf 90 %, wenn wenigstens eine zahnärztliche
      Kontrolluntersuchung im vorausgegangenen Kalenderjahr nachgewiesen wurde und keine
      Behandlungsbedürftigkeit bestand.
      - 80 % Kieferorthopädie und zusätzlich 20 % bei erfolgreichem Abschluss einer
      kieferorthopädischen Behandlung mit festsitzenden oder losen Apparaturen. Die Behandlung
      muss vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen werden.

      Alle genannten zahnärztlichen Behandlungen sind, bei freier Arztwahl, bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnungen (GOÄ bzw. GOZ) erstattungsfähig.

      Die zahnärztlichen Leistungen sind begrenzt auf
      > max. 500 Euro im 1. Versicherungsjahr
      > max. 1.000 Euro in den ersten beiden Versicherungsjahren
      > max. 2.000 Euro in den ersten drei Versicherungsjahren
      > max. 3.000 Euro in den ersten vier Versicherungsjahren
      und ab dem fünften Versicherungsjahr max. 4.000 Euro pro Versicherungsjahr.
      Die Leistungsbegrenzungen gelten nicht bei Unfällen.

      Ab einem erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von 1.500 Euro ist vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan mit Begründung der medizinischen Notwendigkeit der Maßnahme vorzulegen. Die Gebühren für die Erstellung des Heil- und Kostenplans trägt die SIGNAL Krankenversicherung a. G..


      Gesundheitsbonus:
      Für jedes leistungsfreie Kalenderjahr (KJ) erhält die versicherte Person einen Gesundheitsbonus.
      Dieser beträgt:
      - 400 EUR für das 1. leistungsfreie
      - 500 EUR für das 2. leistungsfreie KJ in Folge
      - 600 EUR für das 3. und jedes weitere leistungsfreie KJ.
      Personen unter 20 Jahren bzw. Personen, die den Tarif nach den Sonderbedingungen für Ausbildungszeiten versichert haben, erhalten die Hälfte der genannten Beträge. Für das abgelaufene Kalenderjahr, in dem dieser Tarif erstmals abgeschlossen wurde, beträgt der Gesundheitsbonus nur soviel Zwölftel wie sie dem Anteil der versicherten Monate in diesem Kalenderjahr entsprechen.

      Voraussetzung für den Erhalt des Gesundheitsbonus ist, dass dieser Tarif während des abgelaufenen Kalenderjahres mindestens einen Monat bestand und ununterbrochen mindestens bis zum Zeitpunkt der Auszahlung des Gesundheitsbonus im Folgejahr fortbestanden hat und die Beiträge für das abgelaufene Kalenderjahr voll und ohne Gerichtsverfahren gezahlt worden sind.


      Zusätzliche Rechte bei Beendigung der Sonderbedingungen für Ausbildungszeiten:
      Für die versicherte Person besteht alternativ zur Fortführung des bisherigen Tarifs ohne Sonderbedingungen das Recht, den bestehenden Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten innerhalb von 3 Monaten nach Fortfall der Versicherungsfähigkeit in leistungsstärkere Tarife ohne Sonderbedingungen umzustellen, die zum Zeitpunkt der Umstellung zum aktiven Produktangebot der SIGNAL Krankenversicherung a. G. gehören und die im Rahmen der stationären Heilbehandlung maximal die gesondert berechenbare Unterkunft im Zweibettzimmer und gesondert berechenbare wahlärztliche Leistungen vorsehen.
      Voraussetzung ist, dass
      - nach Abschluss des Studiums eine Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis erfolgt
      - keine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eingetreten ist
      - der Arbeitsvertrag als Nachweis eingereicht wird.

      Gleichzeitig kann ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeit eine Krankentagegeldversicherung mit einer Karenzzeit von mindestens 42 Tagen abgeschlossen werden. Die Krankentagegeldhöhe ist auf 130 % des zum Zeitpunkt des Abschlusses bestehenden höchsten Krankengeldanspruchs für Arbeitnehmer in der GKV begrenzt.

      Vorschläge für den Tarif
      R-START-PLUS können Sie sich jederzeit kostenfrei hier anfordern!

      Vielen Dank für Ihr Interesse!

      Freundliche Grüße

      Mike Wittmann

      Ihr Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung
    • R-KOMFORT 1, R-KOMFORT 2 und R-KOMFORT 3

      Tarif R-KOMFORT 1 - Ausbildungstarif (Produktlinie privat)
      Kompakttarif mit 480 Euro absolutem Selbstbehalt im ambulanten und stationären Bereich.

      Tarif R-KOMFORT 2 - Ausbildungstarif (Produktlinie privat)
      Kompakttarif mit 960 Euro absolutem Selbstbehalt im ambulanten und stationären Bereich.

      Tarif R-KOMFORT 3 - Ausbildungstarif (Produktlinie privat)
      Kompakttarif mit 2.400 Euro absolutem Selbstbehalt im ambulanten und stationären Bereich.

      Ambulante Behandlung
      - 100 % (*) für Arztbehandlung - bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
      - 100 % (*) für Schutzimpfungen (z.B. Grippeimpfung, Reiseimpfungen) auch über die staatlich
      empfohlenen Impfungen hinaus.
      - 100 % (*) für Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten
      - 100 % (**) für Arzneimittel, sofern auf vorhandene Generika zurückgegriffen wird
      - 100 % für Brillen (Gestell und Gläser) oder alternativ Kontaktlinsen. Erstattungsfähig sind
      Kosten bis max. 150 Euro Rechnungsbetrag. Ab 8,0 Dioptrien erhöht sich der erstattungs-
      fähige Rechnungsbetrag auf 300 Euro.
      - 75 % für bestimmte Heilmittel (physikalisch-medizinische Leistungen), wenn sie von einem Arzt
      oder von einem Angehörigen staatlich anerkannter Assistenzberufe erbracht
      werden. Bei schweren - im Tarif genannten - Erkrankungen erhöht sich die Erstattung für
      Heilmittel auf 100 %.
      - 75 % für Heilpraktikerbehandlungen im Rahmen des geltenden Gebührenverzeichnisses
      (GebüH) einschließlich verordneter Arzneimittel bis 1.000 EUR Rechnungsbetrag im
      Kalenderjahr
      - 100 % für Hilfsmittel, die körperliche Behinderungen unmittelbar mildern oder ausgleichen
      sollen. Dabei werden Hilfsmittel gleicher Art mit einem Kaufpreis bis einschließlich 1.000 EUR
      (oder deren Wartung und Reparatur ohne vorherige Zusage der SIGNAL Krankenversicherung
      einmal je Kalenderjahr zu 100 % berücksichtigt. Eine vorherige Zusage ist erforderlich, sofern
      diese Hilfsmittel (oder deren Wartung und Reparatur) mehr als einmal pro Kalenderjahr
      berücksichtigt werden sollen.
      Für Hilfsmittel mit einem Kaufpreis über 1.000 EUR sowie Wartungs- und Reparaturkosten
      welche diesen Betrag voraussichtlich überschreiten ist eine vorherige Leistungszusage der
      SIGNAL Krankenversicherung erforderlich. Ohne diese vorherige Leistungszusage werden die
      Kosten übernommen, die in gleicher Qualität und Ausführung im Rahmen einer möglichen
      alternativen und kostengünstigen Versorgungsform (z.B. Miete, Leasing, Kauf) bei Bezug des
      Hilfsmittels über einen Kooperationspartner der SIGNAL Krankenversicherung angefallen wären.
      - 75 % für 50 psychotherapeutische Sitzungen im Kalenderjahr. Ab der 31 Sitzung innerhalb
      eines Kalenderjahres ist eine vorherige schriftlicher Zusage der SIGNAL Krankenversicherung
      erforderlich.

      (*) Der Erstattungssatz für diese Leistungen beträgt 100 %, wenn die Erstbehandlung und Überweisung an einen Facharzt durch den Hausarzt (Arzt für Allgemeinmedizin/praktischer Arzt, Internist), einen Facharzt für Kinderheilkunde, Gynäkologie oder Augenheilkunde erfolgte oder es sich um eine ersichtliche Notfallbehandlung handelte. Werden die genannten Voraussetzungen für diese ambulanten Leistungen nicht erfüllt, beträgt der Erstattungssatz 75 %. Diese 25%ige Selbstbeteiligung ist auf 1.000 Euro (500 Euro bei Personen unter 20 Jahren) je Kalenderjahr begrenzt.
      (**) Für Arzneimittel beträgt der Erstattungssatz 100 %, wenn es sich um eine Notfall- oder Unfallbehandlungen handelt bzw. soweit bei Bezug auf vorhandene Generika zurückgegriffen wurde (Generika sind Arzneimittel, die einem bereits auf dem Markt befindlichen, als Markenzeichen eingetragenen Präparat in der Zusammensetzung gleichen, in der Wirksamkeit und Sicherheit entsprechen und i.d.R. preiswerter angeboten werden). Wird die genannte Voraussetzung für Arzneimittel nicht erfüllt, beträgt der Erstattungssatz 75 %.


      Stationäre Behandlung
      - 100 % der allgemeinen Krankenhausleistungen bei freier Krankenhauswahl
      - 100 % für die gesondert berechenbaren Wahlleistungen. Unterbringung in einem
      Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung - bis zum Höchstsatz der geltenden
      Gebührenordnung (GOÄ)
      - 100 % für notwendige Krankentransporte in Verbindung mit erbrachten stationären Leistungen
      - 100 % für medizinisch sinnvolle und vertretbare Auslandsrücktransporte
      - Ersatzkrankenhaustagegeld bis zu 50 Euro bei Verzicht auf die Wahlleistungen
      - Begleitperson bei Kindern im Krankenhaus bis 25 EUR täglich für bis zu 14 Tage


      Zahnärztliche Behandlung
      - 100 % für Zahnbehandlung einschließlich Röntgen, Mund- und Parodontosebehandlung,
      Wurzel spitzenresektionen sowie Zahnprophylaxe (einschließlich der Kosten für bis zu zwei
      professionelle Zahnreinigungen je Kalenderjahr).
      - 90 % für Zahnersatz (bis zum Höchstsatz der Gebührenordnungen) einschließlich Einzelkronen und Einlagefüllungen (Inlays), Reparaturen sowie Kosten für Implantologie und Gnathologie.
      Dieser Leistungsprozentsatz gilt im 1. und 2. Kalenderjahr.
      Ab dem 3. Kalenderjahr sinkt der Prozentsatz jeweils zum 01.01. des Kalenderjahres um
      10 %-Punkte, in keinem Fall jedoch auf weniger als 70 %, wenn im vorausgegangenen
      Kalenderjahr keine zahnärztliche Kontrolluntersuchung nachgewiesen wurde. Der Prozentsatz
      erhöht sich jeweils zum 01.01. des Kalenderjahres um 10 %-Punkte, maximal jedoch auf 90 %,
      wenn wenigstens eine zahnärztliche Kontrolluntersuchung im vorausgegangenen Kalenderjahr
      nachgewiesen wurde und keine Behandlungsbedürftigkeit bestand.
      - 80 % Kieferorthopädie und zusätzlich 20 % bei erfolgreichem Abschluss einer
      kieferorthopädischen Behandlung mit festsitzenden oder losen Apparaturen. Die Behandlung
      muss vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen werden.

      Alle genannten zahnärztlichen Behandlungen sind, bei freier Arztwahl, bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnungen (GOÄ bzw. GOZ) erstattungsfähig.

      Die zahnärztlichen Leistungen sind begrenzt auf max.
      > 750 Euro im 1. Versicherungsjahr
      > 1.500 Euro in den ersten beiden Versicherungsjahren
      > 3.000 Euro in den ersten drei Versicherungsjahren
      > 4.500 Euro in den ersten vier Versicherungsjahren
      und ab dem fünften Versicherungsjahr max. 5.000 Euro pro Versicherungsjahr.
      Die Leistungsbegrenzungen gelten nicht bei Unfällen.

      Ab einem erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von 2.500 Euro ist vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan mit Begründung der medizinischen Notwendigkeit der Maßnahme vorzulegen. Die Gebühren für die Erstellung des Heil- und Kostenplans trägt die SIGNAL Krankenversicherung a. G..


      Zusätzliche Rechte bei Beendigung der Sonderbedingungen für Ausbildungszeiten:
      Für die versicherte Person besteht alternativ zur Fortführung des bisherigen Tarifs ohne Sonderbedingungen das Recht, den bestehenden Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten innerhalb von 3 Monaten nach Fortfall der Versicherungsfähigkeit in leistungsstärkere Tarife ohne Sonderbedingungen umzustellen, die zum Zeitpunkt der Umstellung zum aktiven Produktangebot der SIGNAL Krankenversicherung a. G. gehören.
      Voraussetzung ist, dass
      - nach Abschluss des Studiums eine Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis erfolgt
      - keine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eingetreten ist
      - der Arbeitsvertrag als Nachweis eingereicht wird.


      Gleichzeitig kann ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeit eine Krankentagegeldversicherung mit einer Karenzzeit von mindestens 42 Tagen abgeschlossen werden. Die Krankentagegeldhöhe ist auf 130 % des zum Zeitpunkt des Abschlusses bestehenden höchsten Krankengeldanspruchs für Arbeitnehmer in der GKV begrenzt.

      Vorschläge für den Tarif R-KOMFORT 1, R-KOMFORT 2 oder R-KOMFORT 3 können Sie sich jederzeit kostenfrei hier anfordern!

      Vielen Dank für Ihr Interesse!

      Freundliche Grüße

      Mike Wittmann
      Ihr Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung
    • R-KOMFORT-PLUS 1, R-KOMFORT-PLUS 2 und R-KOMFORT-PLUS 3

      Tarif R-KOMFORT-PLUS 1 - Ausbildungstarif (Produktlinie privat)
      Kompakttarif mit 480 Euro absolutem Selbstbehalt im ambulanten und stationären Bereich.

      Tarif R-KOMFORT-PLUS 2 - Ausbildungstarif (Produktlinie privat)
      Kompakttarif mit 960 Euro absolutem Selbstbehalt im ambulanten und stationären Bereich.

      Tarif R-KOMFORT-PLUS 3 - Ausbildungstarif (Produktlinie privat)
      Kompakttarif mit 2.400 Euro absolutem Selbstbehalt im ambulanten und stationären Bereich.

      Ambulante Behandlung
      - 100 % für Arztbehandlung - bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
      - 100 % für Schutzimpfungen (z.B. Grippeimpfung, Reiseimpfungen) auch über die staatlich
      empfohlenen Impfungen hinaus.
      - 100 % für Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten
      - 100 % (*) für Arzneimittel, sofern auf vorhandene Generika zurückgegriffen wird
      - 100 % für Brillen (Gestell und Gläser) oder alternativ Kontaktlinsen. Erstattungsfähig sind
      Kosten bis max. 300 Euro Rechnungsbetrag. Ab 8,0 Dioptrien erhöht sich der erstattungs-
      fähige Rechnungsbetrag auf 600 Euro.
      - 80 % für bestimmte Heilmittel (physikalisch-medizinische Leistungen), wenn sie von einem Arzt
      oder von einem Angehörigen staatlich anerkannter Assistenzberufe erbracht
      werden. Bei schweren - im Tarif genannten - Erkrankungen erhöht sich die Erstattung für
      Heilmittel auf 100 %.
      - 80 % für Heilpraktikerbehandlungen im Rahmen des geltenden Gebührenverzeichnisses
      (GebüH) einschließlich verordneter Arzneimittel bis 2.000 EUR Rechnungsbetrag im
      Kalenderjahr
      - 100 % für Hilfsmittel, die körperliche Behinderungen unmittelbar mildern oder ausgleichen
      sollen. Dabei werden Hilfsmittel gleicher Art mit einem Kaufpreis bis einschließlich 1.000 EUR
      (oder deren Wartung und Reparatur ohne vorherige Zusage der SIGNAL Krankenversicherung
      einmal je Kalenderjahr zu 100 % berücksichtigt. Eine vorherige Zusage ist erforderlich, sofern
      diese Hilfsmittel (oder deren Wartung und Reparatur) mehr als einmal pro Kalenderjahr
      berücksichtigt werden sollen.
      Für Hilfsmittel mit einem Kaufpreis über 1.000 EUR sowie Wartungs- und Reparaturkosten
      welche diesen Betrag voraussichtlich überschreiten ist eine vorherige Leistungszusage der
      SIGNAL Krankenversicherung erforderlich. Ohne diese vorherige Leistungszusage werden die
      Kosten übernommen, die in gleicher Qualität und Ausführung im Rahmen einer möglichen
      alternativen und kostengünstigen Versorgungsform (z.B. Miete, Leasing, Kauf) bei Bezug des
      Hilfsmittels über einen Kooperationspartner der SIGNAL Krankenversicherung angefallen wären.
      - 80 % für 50 psychotherapeutische Sitzungen im Kalenderjahr. Ab der 31 Sitzung innerhalb
      eines Kalenderjahres ist eine vorherige schriftlicher Zusage der SIGNAL Krankenversicherung
      erforderlich.

      (*) Für Arzneimittel beträgt der Erstattungssatz ebenfalls 100 %, wenn es sich um eine Notfall- oder Unfallbehandlungen handelt bzw., soweit bei Bezug auf vorhandene Generika zurückgegriffen wurde (Generika sind Arzneimittel, die einem bereits auf dem Markt befindlichen, als Markenzeichen eingetragenen Präparat in der Zusammensetzung gleichen, in der Wirksamkeit und Sicherheit entsprechen und i.d.R. preiswerter angeboten werden). Wird die genannte Voraussetzung für Arzneimittel nicht erfüllt, beträgt der Erstattungssatz 80 %. Diese 20%ige Selbstbeteiligung entfällt bei Notfall- oder Unfallbehandlungen - hier werden immer 100 % erstattet.


      Stationäre Behandlung
      - 100 % der allgemeinen Krankenhausleistungen bei freier Krankenhauswahl
      - 100 % für die gesondert berechenbaren Wahlleistungen über die Höchstsätze der GOÄ
      hinaus (Unterbringung in einem Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung), nach einem Unfall
      oder gegen eine Selbstbeteiligung von 40 EUR pro Tag wird die Unterbringung im
      Einbettzimmer erstattet
      - 100 % für notwendige Krankentransporte in Verbindung mit erbrachten stationären Leistungen
      - 100 % für medizinisch sinnvolle und vertretbare Auslandsrücktransporte
      - Ersatzkrankenhaustagegeld bis zu 50 Euro bei Verzicht auf die Wahlleistungen
      - Begleitperson bei Kindern im Krankenhaus bis 25 EUR täglich für bis zu 14 Tage
      - Stationäre Mitaufnahme einer Begleitperson oder Zuschuss zu einer Haushaltspflegekraft für
      max. 4 Wochen im Kalenderjahr 10 EUR pro Stunde (max. 80 EUR / Tag).


      Zahnärztliche Behandlung
      - 100 % für Zahnbehandlung einschließlich Röntgen, Mund- und Parodontosebehandlung,
      Wurzelspitzenresektionen sowie Zahnprophylaxe (einschließlich der Kosten für bis zu zwei
      professionelle Zahnreinigungen je Kalenderjahr).
      - 90 % für Zahnersatz (bis zum Höchstsatz der Gebührenordnungen) einschließlich Einzelkronen
      und Einlagefüllungen (Inlays), Reparaturen sowie Kosten für Implantologie und Gnathologie.
      Dieser Leistungsprozentsatz gilt im 1. und 2. Kalenderjahr.
      Ab dem 3. Kalenderjahr sinkt der Prozentsatz jeweils zum 01.01. des Kalenderjahres um 10 %-
      Punkte, in keinem Fall jedoch auf weniger als 70 %, wenn im vorausgegangenen Kalenderjahr
      keine zahnärztliche Kontrolluntersuchung nachgewiesen wurde. Der Prozentsatz erhöht sich
      jeweils zum 01.01. des Kalenderjahres um 10 %-Punkte, maximal jedoch auf 90 %, wenn
      wenigstens eine zahnärztliche Kontrolluntersuchung im vorausgegangenen Kalenderjahr
      nachgewiesen wurde und keine Behandlungsbedürftigkeit bestand.
      - 80 % Kieferorthopädie und zusätzlich 20 % bei erfolgreichem Abschluss einer
      kieferorthopädischen Behandlung mit festsitzenden oder losen Apparaturen. Die Behandlung
      muss vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen werden.

      Alle genannten zahnärztlichen Behandlungen sind, bei freier Arztwahl, bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnungen (GOÄ bzw. GOZ) erstattungsfähig.

      Die zahnärztlichen Leistungen sind begrenzt auf max.
      > 750 Euro im 1. Versicherungsjahr
      > 1.500 Euro in den ersten beiden Versicherungsjahren
      > 3.000 Euro in den ersten drei Versicherungsjahren
      > 4.500 Euro in den ersten vier Versicherungsjahren
      Die Leistungsbegrenzungen entfallen ab dem fünften Versicherungsjahr und gelten nicht
      bei Unfällen.

      Ab einem erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von 2.500 Euro ist vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan mit Begründung der medizinischen Notwendigkeit der Maßnahme vorzulegen. Die Gebühren für die Erstellung des Heil- und Kostenplans trägt die SIGNAL Krankenversicherung a. G..


      Gesundheitsbonus:
      Für jedes leistungsfreie Kalenderjahr (KJ) erhält die versicherte Person einen Gesundheitsbonus.
      Dieser beträgt:
      - 600 EUR für das 1. leistungsfreie
      - 750 EUR für das 2. leistungsfreie KJ in Folge
      - 900 EUR für das 3. und jedes weitere leistungsfreie KJ.
      Personen unter 20 Jahren bzw. Personen, die den Tarif nach den Sonderbedingungen für Ausbildungszeiten versichert haben, erhalten die Hälfte der genannten Beträge. Für das abgelaufene Kalenderjahr, in dem dieser Tarif erstmals abgeschlossen wurde, beträgt der Gesundheitsbonus nur soviel Zwölftel wie sie dem Anteil der versicherten Monate in diesem Kalenderjahr entsprechen.


      Der Anspruch wird nicht gefährdet durch Leistungen für:
      - Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
      - Zahnvorsorge
      - Schutzimpfungen


      Voraussetzung für den Erhalt des Gesundheitsbonus ist, dass dieser Tarif während des abgelaufenen Kalenderjahres mindestens einen Monat bestand und ununterbrochen mindestens bis zum Zeitpunkt der Auszahlung des Gesundheitsbonus im Folgejahr fortbestanden hat und die Beiträge für das abgelaufene Kalenderjahr voll und ohne Gerichtsverfahren gezahlt worden sind.

      Zusätzliche Rechte bei Beendigung der Sonderbedingungen für Ausbildungszeiten:
      Für die versicherte Person besteht alternativ zur Fortführung des bisherigen Tarifs ohne Sonderbedingungen das Recht, den bestehenden Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten innerhalb von 3 Monaten nach Fortfall der Versicherungsfähigkeit in leistungsstärkere Tarife ohne Sonderbedingungen umzustellen, die zum Zeitpunkt der Umstellung zum aktiven Produktangebot der SIGNAL Krankenversicherung a. G. gehören.
      Voraussetzung ist, dass
      - nach Abschluss des Studiums eine Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis erfolgt
      - keine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eingetreten ist
      - der Arbeitsvertrag als Nachweis eingereicht wird.

      Gleichzeitig kann ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeit eine Krankentagegeldversicherung mit einer Karenzzeit von mindestens 42 Tagen abgeschlossen werden. Die Krankentagegeldhöhe ist auf 130 % des zum Zeitpunkt des Abschlusses bestehenden höchsten Krankengeldanspruchs für Arbeitnehmer in der GKV begrenzt.

      Vorschläge für den Tarif
      R-KOMFORT-PLUS 1, R-KOMFORT-PLUS 2 oder R-KOMFORT-PLUS 3 können Sie sich jederzeit kostenfrei hier anfordern!

      Vielen Dank für Ihr Interesse!

      Freundliche Grüße

      Mike Wittmann
      Ihr Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung
    • R-EXKLUSIV 0, R-EXKLUSIV 1 und R-EXKLUSIV 2

      Tarif R-EXKLUSIV 0 - Ausbildungstarif (Produktlinie privat)
      Kompakttarif ohne Selbstbehalt

      Tarif R-EXKLUSIV 1 - Ausbildungstarif (Produktlinie privat)
      Kompakttarif mit 480 Euro absolutem Selbstbehalt (240 Euro bei Personen unter 20 Jahre) im ambulanten und stationären Bereich.

      Tarif R-EXKLUSIV 2 - Ausbildungstarif (Produktlinie privat)
      Kompakttarif mit 960 Euro absolutem Selbstbehalt (480 Euro bei Personen unter 20 Jahre) im ambulanten und stationären Bereich.

      Ambulante Behandlung
      - 100 % für Arztbehandlung - bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
      - 100 % für Schutzimpfungen (z.B. Grippeimpfung, Reiseimpfungen) auch über die staatlich
      empfohlenen Impfungen hinaus.
      - 100 % für Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten
      - 100 % für Arzneimittel
      - 100 % für Brillen (Gestell und Gläser) oder alternativ Kontaktlinsen. Erstattungsfähig sind
      Kosten bis max. 300 Euro Rechnungsbetrag. Ab 8,0 Dioptrien erhöht sich der erstattungs-
      fähige Rechnungsbetrag auf 600 Euro.
      - 100 % für Augenlaserkorrekturen (LASIK/LASEK) bis max. 1.500 EUR Rechnungsbetrag für
      beide Augen (Diese Leistung kann frühestens nach Ablauf von 3 Kalenderjahren seit Beginn
      der Versicherung nach dem Tarif EXKLUSIV in Anspruch genommen werden)
      - 80 % für bestimmte Heilmittel (physikalisch-medizinische Leistungen), wenn sie von einem Arzt
      oder von einem Angehörigen staatlich anerkannter Assistenzberufe erbracht
      werden. Bei schweren - im Tarif genannten - Erkrankungen erhöht sich die Erstattung für
      Heilmittel auf 100 %.
      - 80 % für Heilpraktikerbehandlungen im Rahmen des geltenden Gebührenverzeichnisses
      (GebüH) einschließlich verordneter Arzneimittel bis 2.000 EUR Rechnungsbetrag im
      Kalenderjahr
      - 100 % für Hilfsmittel, die körperliche Behinderungen unmittelbar mildern oder ausgleichen
      sollen. Dabei werden Hilfsmittel gleicher Art mit einem Kaufpreis bis einschließlich 1.000 EUR
      (oder deren Wartung und Reparatur ohne vorherige Zusage der SIGNAL Krankenversicherung
      einmal je Kalenderjahr zu 100 % berücksichtigt. Eine vorherige Zusage ist erforderlich, sofern
      diese Hilfsmittel (oder deren Wartung und Reparatur) mehr als einmal pro Kalenderjahr
      berücksichtigt werden sollen.
      Für Hilfsmittel mit einem Kaufpreis über 1.000 EUR sowie Wartungs- und Reparaturkosten
      welche diesen Betrag voraussichtlich überschreiten ist eine vorherige Leistungszusage der
      SIGNAL Krankenversicherung erforderlich. Ohne diese vorherige Leistungszusage werden die
      Kosten übernommen, die in gleicher Qualität und Ausführung im Rahmen einer möglichen
      alternativen und kostengünstigen Versorgungsform (z.B. Miete, Leasing, Kauf) bei Bezug des
      Hilfsmittels über einen Kooperationspartner der SIGNAL Krankenversicherung angefallen wären.
      - 80 % für 50 psychotherapeutische Sitzungen im Kalenderjahr. Ab der 31. Sitzung innerhalb
      eines Kalenderjahres ist eine vorherige schriftlicher Zusage der SIGNAL Krankenversicherung
      erforderlich.


      Stationäre Behandlung
      - 100 % der allgemeinen Krankenhausleistungen bei freier Krankenhauswahl
      - 100 % für die gesondert berechenbaren Wahlleistungen über die Höchstsätze der GOÄ
      hinaus (Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung)
      - 100 % für notwendige Krankentransporte in Verbindung mit erbrachten stationären Leistungen
      - 100 % für medizinisch sinnvolle und vertretbare Auslandsrücktransporte
      - Ersatzkrankenhaustagegeld bis zu 50 Euro bei Verzicht auf die Wahlleistungen
      - Begleitperson bei Kindern im Krankenhaus bis 25 EUR täglich für bis zu 14 Tage
      - Stationäre Mitaufnahme einer Begleitperson oder Zuschuss zu einer Haushaltspflegekraft für
      max. 4 Wochen im Kalenderjahr 10 EUR pro Stunde (max. 80 EUR / Tag).


      Zahnärztliche Behandlung
      - 100 % für Zahnbehandlung einschließlich Röntgen, Mund- und Parodontosebehandlung,
      Wurzelspitzenresektionen sowie Zahnprophylaxe (einschließlich der Kosten für bis zu zwei
      professionelle Zahnreinigungen je Kalenderjahr)..
      - 90 % für Zahnersatz (bis zum Höchstsatz der Gebührenordnungen) einschließlich Einzelkronen
      und Einlagefüllungen (Inlays), Reparaturen sowie Kosten für Implantologie und Gnathologie.
      Dieser Leistungsprozentsatz gilt im 1. und 2. Kalenderjahr.
      Ab dem 3. Kalenderjahr sinkt der Prozentsatz jeweils zum 01.01. des Kalenderjahres bei einem
      geltenden Erstattungsprozentsatz von 90 % auf einen von 80 %, bei einem geltenden
      Erstattungsprozentsatz von 80 % auf einen von 75 % (in keinem Fall jedoch auf weniger als
      75 %), wenn im jeweils vorausgegangenen Kalenderjahr keine zahnärztliche
      Kontrolluntersuchung nachgewiesen wurde. Umgekehrt erhöht sich der Prozentsatz zum 01.01.
      des Kalenderjahres von 75 % auf 80 % bzw. von 80 auf 90 % (maximal jedoch auf 90 %), wenn
      wenigstens eine zahnärztliche Kontrolluntersuchung im vorausgegangenen Kalenderjahr
      nachgewiesen wurde und keine Behandlungsbedürftigkeit bestand.
      - 80 % für Kieferorthopädie und zusätzlich 20 % bei erfolgreichem Abschluss einer
      kieferorthopädischen Behandlung mit festsitzenden oder losen Apparaturen. Die Behandlung
      muss vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen werden.


      Alle genannten zahnärztlichen Behandlungen sind, bei freier Arztwahl, bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnungen (GOÄ bzw. GOZ) erstattungsfähig.

      Die zahnärztlichen Leistungen sind begrenzt auf max.
      > 750 Euro im 1. Versicherungsjahr
      > 1.500 Euro in den ersten beiden Versicherungsjahren
      > 3.000 Euro in den ersten drei Versicherungsjahren
      > 4.500 Euro in den ersten vier Versicherungsjahren
      Die Leistungsbegrenzungen entfallen ab dem fünften Versicherungsjahr und bei Unfällen.

      Ab einem erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von 2.500 Euro ist vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan mit Begründung der medizinischen Notwendigkeit der Maßnahme vorzulegen. Die Gebühren für die Erstellung des Heil- und Kostenplans trägt die SIGNAL Krankenversicherung a. G..


      Zusätzliche Rechte bei Beendigung der Sonderbedingungen für Ausbildungszeiten:
      Für die versicherte Person besteht alternativ zur Fortführung des bisherigen Tarifs ohne Sonderbedingungen das Recht, den bestehenden Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten innerhalb von 3 Monaten nach Fortfall der Versicherungsfähigkeit in leistungsstärkere Tarife ohne Sonderbedingungen umzustellen, die zum Zeitpunkt der Umstellung zum aktiven Produktangebot der SIGNAL Krankenversicherung a. G. gehören.
      Voraussetzung ist, dass
      - nach Abschluss des Studiums eine Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis erfolgt
      - keine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eingetreten ist
      - der Arbeitsvertrag als Nachweis eingereicht wird.

      Gleichzeitig kann ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeit eine Krankentagegeldversicherung mit einer Karenzzeit von mindestens 42 Tagen abgeschlossen werden. Die Krankentagegeldhöhe ist auf 130 % des zum Zeitpunkt des Abschlusses bestehenden höchsten Krankengeldanspruchs für Arbeitnehmer in der GKV begrenzt.


      Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit
      Wird eine nach einem EXKLUSIV-Tarif versicherte Person im tariflich beschriebenen gesetzlichen Rahmen schwerstpflegebedürftig (ab Pflegestufe III), so entfällt für diesen Zeitraum die Pflicht zur Beitragszahlung im EXKLUSIV-Tarif. Die Beitragsbefreiung gilt ab dem vierten Monat nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit.

      Vorschläge für den Tarif R-EXKLUSIV 0, R-EXKLUSIV 1 oder R-EXKLUSIV 2 können Sie sich jederzeit kostenfrei hier anfordern!

      Vielen Dank für Ihr Interesse!

      Freundliche Grüße

      Mike Wittmann
      Ihr Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung

    • R-EXKLUSIV-PLUS 0, R-EXKLUSIV-PLUS 1 und R-EXKLUSIV-PLUS 2

      Tarif R-EXKLUSIV-PLUS 0 - Ausbildungstarif (Produktlinie privat)
      Kompakttarif ohne Selbstbehalt

      Tarif R-EXKLUSIV-PLUS 1 - Ausbildungstarif (Produktlinie privat)
      Kompakttarif mit 480 Euro Selbstbehalt (240 Euro bei Personen unter 20 Jahre) im ambulanten und stationären Bereich.

      Tarif R-EXKLUSIV-PLUS 2 - Ausbildungstarif (Produktlinie privat)
      Kompakttarif mit 960 Euro Selbstbehalt (480 Euro bei Personen unter 20 Jahre) im ambulanten und stationären Bereich.

      Ambulante Behandlung
      - 100 % für Arztbehandlung - auch über den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
      - 100 % für Schutzimpfungen (z.B. Grippeimpfung, Reiseimpfungen) auch über die staatlich
      empfohlenen Impfungen hinaus.
      - 100 % für Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten
      - 100 % für Arzneimittel
      - 100 % für Brillen (Gestell und Gläser) oder alternativ Kontaktlinsen. Erstattungsfähig sind
      Kosten bis max. 300 Euro Rechnungsbetrag. Ab 8,0 Dioptrien erhöht sich der erstattungs-
      fähige Rechnungsbetrag auf 600 Euro.
      - 100 % für Augenlaserkorrekturen (LASIK/LASEK) bis max. 1.500 EUR Rechnungsbetrag für
      beide Augen (Dieser Leistung kann frühestens nach Ablauf von 3 Kalenderjahren seit Beginn
      der Versicherung nach dem Tarif EXKLUSIV-PLUS in Anspruch genommen werden)
      - 80 % für bestimmte Heilmittel (physikalisch-medizinische Leistungen), wenn sie von einem Arzt
      oder von einem Angehörigen staatlich anerkannter Assistenzberufe erbracht
      werden. Bei schweren - im Tarif genannten - Erkrankungen erhöht sich die Erstattung für
      Heilmittel auf 100 %.
      - 100 % für Heilpraktikerbehandlungen im Rahmen des geltenden Gebührenverzeichnisses
      (GebüH) einschließlich verordneter Arzneimittel bis 2.000 EUR Rechnungsbetrag im
      Kalenderjahr.
      - 100 % für Hilfsmittel, die körperliche Behinderungen unmittelbar mildern oder ausgleichen
      sollen. Dabei werden Hilfsmittel gleicher Art mit einem Kaufpreis bis einschließlich 1.000 EUR
      (oder deren Wartung und Reparatur ohne vorherige Zusage der SIGNAL Krankenversicherung
      einmal je Kalenderjahr zu 100 % berücksichtigt. Eine vorherige Zusage ist erforderlich, sofern
      diese Hilfsmittel (oder deren Wartung und Reparatur) mehr als einmal pro Kalenderjahr
      berücksichtigt werden sollen.
      Für Hilfsmittel mit einem Kaufpreis über 1.000 EUR sowie Wartungs- und Reparaturkosten
      welche diesen Betrag voraussichtlich überschreiten ist eine vorherige Leistungszusage der
      SIGNAL Krankenversicherung erforderlich. Ohne diese vorherige Leistungszusage werden die
      Kosten übernommen, die in gleicher Qualität und Ausführung im Rahmen einer möglichen
      alternativen und kostengünstigen Versorgungsform (z.B. Miete, Leasing, Kauf) bei Bezug des
      Hilfsmittels über einen Kooperationspartner der SIGNAL Krankenversicherung angefallen wären.
      - 100 % für 50 psychotherapeutische Sitzungen im Kalenderjahr. Ab der 31. Sitzung innerhalb
      eines Kalenderjahres ist eine vorherige schriftlicher Zusage der SIGNAL Krankenversicherung
      erforderlich.


      Stationäre Behandlung
      - 100 % der allgemeinen Krankenhausleistungen bei freier Krankenhauswahl
      - 100 % für die gesondert berechenbaren Wahlleistungen über die Höchstsätze der GOÄ
      hinaus (Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung)
      - 100 % für notwendige Krankentransporte in Verbindung mit erbrachten stationären Leistungen
      - 100 % für medizinisch sinnvolle und vertretbare Auslandsrücktransporte
      - Ersatzkrankenhaustagegeld bis zu 50 Euro bei Verzicht auf die Wahlleistungen
      - Begleitperson bei Kindern im Krankenhaus bis 25 EUR täglich für bis zu 14 Tage
      - Stationäre Mitaufnahme einer Begleitperson oder Zuschuss zu einer Haushaltspflegekraft für
      max. 4 Wochen im Kalenderjahr 10 EUR pro Stunde (max. 80 EUR / Tag).


      Zahnärztliche Behandlung
      - 100 % für Zahnbehandlung einschließlich Röntgen, Mund- und Parodontosebehandlung,
      Wurzelspitzenresektionen sowie Zahnprophylaxe (einschließlich der Kosten für bis zu zwei
      professionelle Zahnreinigungen je Kalenderjahr).
      - 90 % für Zahnersatz (bis zum Höchstsatz der Gebührenordnungen) einschließlich Einzelkronen
      und Einlagefüllungen (Inlays), Reparaturen sowie Kosten für Implantologie und Gnathologie.
      Dieser Leistungsprozentsatz gilt im 1. und 2. Kalenderjahr.
      Ab dem 3. Kalenderjahr sinkt der Prozentsatz jeweils zum 01.01. des Kalenderjahres bei einem
      geltenden Erstattungsprozentsatz von 90 % auf einen von 80 %, bei einem geltenden
      Erstattungsprozentsatz von 80 % auf einen von 75 % (in keinem Fall jedoch auf weniger als
      75 %), wenn im jeweils vorausgegangenen Kalenderjahr keine zahnärztliche
      Kontrolluntersuchung nachgewiesen wurde. Umgekehrt erhöht sich der Prozentsatz zum 01.01.
      des Kalenderjahres von 75 % auf 80 % bzw. von 80 auf 90 % (maximal jedoch auf 90 %), wenn
      wenigstens eine zahnärztliche Kontrolluntersuchung im vorausgegangenen Kalenderjahr
      nachgewiesen wurde und keine Behandlungsbedürftigkeit bestand.
      - 80 % für Kieferorthopädie und zusätzlich 20 % bei erfolgreichem Abschluss einer
      kieferorthopädischen Behandlung mit festsitzenden oder losen Apparaturen. Die Behandlung
      muss vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen werden.

      Alle genannten zahnärztlichen Behandlungen sind, bei freier Arztwahl, auch über die Höchstsätze der Gebührenordnung (GOÄ bzw. GOZ) hinaus, erstattungsfähig.

      Die zahnärztlichen Leistungen sind begrenzt auf max.
      > 750 Euro im 1. Versicherungsjahr
      > 1.500 Euro in den ersten beiden Versicherungsjahren
      > 3.000 Euro in den ersten drei Versicherungsjahren
      > 4.500 Euro in den ersten vier Versicherungsjahren
      Die Leistungsbegrenzungen entfallen ab dem fünften Versicherungsjahr und bei Unfällen.

      Ab einem erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von 2.500 Euro ist vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan mit Begründung der medizinischen Notwendigkeit der Maßnahme vorzulegen. Die Gebühren für die Erstellung des Heil- und Kostenplans trägt die SIGNAL Krankenversicherung a. G..


      Zusätzliche Rechte bei Beendigung der Sonderbedingungen für Ausbildungszeiten:
      Für die versicherte Person besteht alternativ zur Fortführung des bisherigen Tarifs ohne Sonderbedingungen das Recht, den bestehenden Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten innerhalb von 3 Monaten nach Fortfall der Versicherungsfähigkeit in leistungsstärkere Tarife ohne Sonderbedingungen umzustellen, die zum Zeitpunkt der Umstellung zum aktiven Produktangebot der SIGNAL Krankenversicherung a. G. gehören.
      Voraussetzung ist, dass
      - nach Abschluss des Studiums eine Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis erfolgt
      - keine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eingetreten ist
      - der Arbeitsvertrag als Nachweis eingereicht wird.

      Gleichzeitig kann ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeit eine Krankentagegeldversicherung mit einer Karenzzeit von mindestens 42 Tagen abgeschlossen werden. Die Krankentagegeldhöhe ist auf 130 % des zum Zeitpunkt des Abschlusses bestehenden höchsten Krankengeldanspruchs für Arbeitnehmer in der GKV begrenzt.


      Gesundheitsbonus:
      Für jedes leistungsfreie Kalenderjahr (KJ) erhält die versicherte Person einen Gesundheitsbonus.
      Dieser beträgt:
      - 600 EUR für das 1. leistungsfreie
      - 750 EUR für das 2. leistungsfreie KJ in Folge
      - 900 EUR für das 3. und jedes weitere leistungsfreie KJ.
      Personen unter 20 Jahren bzw. Personen, die den Tarif nach den Sonderbedingungen für Ausbildungszeiten versichert haben erhalten die Hälfte der genannten Beträge. Für das abgelaufene Kalenderjahr, in dem dieser Tarif erstmals abgeschlossen wurde, beträgt der Gesundheitsbonus nur soviel Zwölftel wie sie dem Anteil der versicherten Monate in diesem Kalenderjahr entsprechen.


      Der Anspruch wird nicht gefährdet durch Leistungszahlungen für:
      - Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
      - Zahnvorsorge
      - Schutzimpfungen
      - Untersuchungen zur Erlangung des nachfolgend erläuterten Verhaltensbonus.


      Verhaltensbonus:
      Für jedes abgelaufene Kalenderjahr (KJ) wird auf Antrag ein Verhaltensbonus gewährt, mit dem das gesundheitsbewusste Verhalten der versicherten Person im abgelaufenen KJ honoriert wird.
      Dieser beträgt:
      - 200 EUR für das 1. KJ
      - 250 EUR für das 2. KJ in Folge
      - 300 EUR für das 3. und jedes weitere KJ.
      Personen unter 20 Jahren erhalten die Hälfte der genannten Beträge.


      Der Verhaltensbonus wird gezahlt, wenn
      - für das abgelaufene KJ vier der fünf im Tarif geforderten Untersuchungen mit Ergebniswerten
      im altersspezifischen Normbereich durchgeführt und nachgewiesen wurden
      - die Leistungen der Versicherung im abgelaufenen KJ nicht ruhten oder keine
      Hilfebedürftigkeit bestand oder Beitragsbefreiung aufgrund Pflegebedürftigkeit vorlag.

      Voraussetzung für den Erhalt des Gesundheitsbonus und des Verhaltensbonus ist jeweils, dass dieser Tarif während des abgelaufenen Kalenderjahres mindestens einen Monat bestand und ununterbrochen mindestens bis zum Zeitpunkt der Auszahlung des Gesundheitsbonus bzw. der Beantragung des Verhaltensbonus im Folgejahr fortbestanden hat und die Beiträge für das abgelaufene Kalenderjahr voll und ohne Gerichtsverfahren gezahlt worden sind.


      Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit
      Wird eine nach einem EXKLUSIV-PLUS-Tarif versicherte Person im tariflich beschriebenen gesetzlichen Rahmen schwerstpflegebedürftig (ab Pflegestufe III), so entfällt für diesen Zeitraum die Pflicht zur Beitragszahlung im EXKLUSIV-PLUS-Tarif. Die Beitragsbefreiung gilt ab dem vierten Monat nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit.

      Vorschläge für den Tarif
      R-EXKLUSIV-PLUS 1, R-EXKLUSIV-PLUS 2 oder R-EXKLUSIV-PLUS 3 können Sie sich jederzeit kostenfrei hier anfordern!

      Vielen Dank für Ihr Interesse!

      Freundliche Grüße

      Mike Wittmann

      Ihr Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung