Tarif GE
Ergänzungstarif für Versicherte der deutschen GKV und Heilfürsorgeberechtigte
Versichert sind:
- 100 % der nach GKV-Vorleistung (*) verbleibenden Kosten für Brillengestelle, Brillengläser und
Kontaktlinsen (max. Erstattung 165 Euro). Wurden keine GKV-Leistungen erbracht, werden
diese Leistungen auch erstattet, sofern eine Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5
Dioptrien vorliegt. Wird keine der Voraussetzungen erfüllt, besteht Anspruch auf die Erstattung
einer Sehhilfe alle 3 Kalenderjahre
- 20 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages für Zahnersatz bis zum Höchstsatz der
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Der erstattungsfähige Rechnungsbetrag ist im ersten
Versicherungsjahr (VJ) auf 1000 Euro, im zweiten VJ auf 1500 Euro, im dritten VJ auf 2000 Euro
und im vierten VJ auf 2500 Euro begrenzt. Aus diesen Begrenzungen ergeben sich folgende
maximale Leistungsbeträge: 200 Euro im ersten VJ, 300 Euro im zweiten VJ, 400 Euro im dritten
VJ und 500 Euro im vierten VJ. Bei Unfällen entfallen die Summenbegrenzungen.
- 8,25 Euro Kurtagegeld (innerhalb von 3 Jahren für max. 28 Tage)
- eine Auslandsreisekrankenversicherung für akut aufgetretene Erkrankungen und Unfälle bei
allen vorübergehenden Reisen bis zu einer Dauer von jeweils 6 Wochen (inkl. Kostenerstattung
bei notwendigem Rücktransport aus dem Ausland und bis zu 11.000 Euro Kostenübernahme
bei Tod im Ausland für Überführungskosten oder Bestattung am Sterbeort).
(*) Gleiches gilt immer, wenn anstelle der GKV als Kostenträger die Beihilfe oder Heilfürsorge vorleistet.
Hier können Sie sich einen Vorschlag für den Tarif GE und noch weitere Zusatztarife anfordern: LINK
Vielen Dank für Ihr Interesse!
Freundliche Grüße
Mike Wittmann
Ihr Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung
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Ergänzungstarif für Versicherte der deutschen GKV und Heilfürsorgeberechtigte
Versichert sind:
- 100 % der nach GKV-Vorleistung (*) verbleibenden Kosten für Brillengestelle, Brillengläser und
Kontaktlinsen (max. Erstattung 165 Euro). Wurden keine GKV-Leistungen erbracht, werden
diese Leistungen auch erstattet, sofern eine Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5
Dioptrien vorliegt. Wird keine der Voraussetzungen erfüllt, besteht Anspruch auf die Erstattung
einer Sehhilfe alle 3 Kalenderjahre
- 20 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages für Zahnersatz bis zum Höchstsatz der
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Der erstattungsfähige Rechnungsbetrag ist im ersten
Versicherungsjahr (VJ) auf 1000 Euro, im zweiten VJ auf 1500 Euro, im dritten VJ auf 2000 Euro
und im vierten VJ auf 2500 Euro begrenzt. Aus diesen Begrenzungen ergeben sich folgende
maximale Leistungsbeträge: 200 Euro im ersten VJ, 300 Euro im zweiten VJ, 400 Euro im dritten
VJ und 500 Euro im vierten VJ. Bei Unfällen entfallen die Summenbegrenzungen.
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