Die Befreiung von der Versicherungspflicht als Arbeitnehmer bei Überschreitung der JAEG - Jahresarbeitsentgeltgrenze - 2016 und Wechsel von der GKV in die PKV
Als Arbeitnehmer / Angestellter haben Sie zwei Möglichkeiten sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien zu lassen und von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln zu können. Diese zwei Möglichkeiten sind:
Wie hoch ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)?
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze lag im Jahr 2015 bei 54.900€ und liegt aktuell für das Jahr 2016 bei 56.250€.
Welche Einkünfte werden für die Berechnung der Überschreitung der JAEG berücksichtigt?
Für die Berechnung der regelmäßigen Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze werden folgende Einkünfte berücksichtigt:
Monatsgehalt x 12
+ Urlaubsgeld
+ Weihnachtsgeld
+ vermögenswirksame Leistungen
+ pauschale regelmäßige Überstundenvergütungen
+ sonstige regelmäßige pauschal vergütete Zulagen
- Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung
- Einnahmen die kein Arbeitsentgelt darstellen
- nicht pauschal vergütete Mehrarbeit (z. B. einzeln abgerechnete Überstunden)
- Familienzuschläge
------------------------------------------------------------------------------------------------
= regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt
Das ist bei einer Gehaltserhöhung innerhalb des Jahres zu beachten:
Sollten Sie innerhalb des Jahres eine Gehaltserhöhung erhalten, mit der Sie die aktuelle Jahresarbeitsentgeltgrenze (aktuell 56.250 €) sowie die Grenze des nächsten Jahres (2017: Werte sind noch nicht bekannt) überschreiten, so können Sie zum nächsten 01.01. (aktuell 2017) in die Private Krankenversicherung wechseln.
Wann kann ich in die PKV bei einem Wechsel des Arbeitgebers wechseln?
Wenn Sie ein neues Arbeitsverhältnis mit direktem Verdienst oberhalb der JAEG eingehen (Hochrechnung auf 12 Monate), so haben Sie direkt ab Beginn des Arbeitsverhältnisses sich für die Private Krankenversicherung zu entscheiden. Bitte beachten Sie hierbei unser Spezial zu den Kündigungsfristen.
Was zahlt mein Arbeitgeber an Zuschuss zur Privaten Krankenversicherung (PKV) - Wie hoch ist der Höchstzuschuss des Arbeitgebers (Arbeitgeberhöchstzuschuss)?
Ihr Arbeitgeber beteiligt sich mit bis zu 50 % an den Beiträgen zur Privaten Krankenversicherung.
Dieser Arbeitgeberzuschuss wird auch für (nicht berufstätige) Ehepartner oder Kinder gewährt.
Hierbei beträgt der Höchstarbeitgeberzuschuss 309,34 € (Arbeitgeberhöchstbeitrag) für die Private Krankenversicherung und 49,79 € (28,60 € in Sachsen) für die Private Pflegepflichtversicherung. Um von den Höchstarbeitgeberzuschüssen profitieren zu können, muss demnach der Beitrag der Privaten Krankenversicherung mindestens 618,68 € und für die Private Pflegepflichtversicherung 99,58 € betragen.
Muss ich eine Beitragsrückerstattung meiner PKV mit meinem Arbeitgeber teilen?
Nein! Die Beitragsrückerstattung erhalten Sie als Vertragspartner von Ihrer PKV und müssen diese nicht mit Ihrem Arbeitgeber teilen.
Was kann ich tun, damit mein PKV-Beitrag im Alter bezahlbar bleibt?
Hierzu habe ich einige Tipps für Sie, die Sie kennen und für sich nutzen sollten:
- Sichern Sie unbedingt ein Krankentagegeld ab:
Auch wenn Sie jetzt gesund sind und der Blick auf eine längerfristige Arbeitsunfähigkeit unsinnig erscheint! Zum einen werden Sie älter und zum anderen können Ereignisse wie ein Unfall plötzlich und unerwartet auftreten.
- Vereinbaren Sie möglichst einen Versicherungsschutz ohne oder mit geringer Selbstbeteiligung:
Ihr Arbeitgeber trägt die Hälfte des Mehrbeitrages im Rahmen des Arbeitgeberzuschusses, sofern der Höchstarbeitgeberzuschuss noch nicht ausgeschöpft ist. Zudem erhalten Sie ab der ersten Rechnungseinreichung Ihre Leistung und können bei Leistungsfreiheit eine höhere Beitragsrückerstattung erhalten, diese gehört Ihnen und ist nicht mit dem Arbeitgeber zu teilen!
Geiz ist hier also nicht geil sondern dumm!
- Schöpfen Sie den Höchstarbeitgeberzuschuss möglichst aus:
Wie vorher beschrieben sollten Sie darauf achten, dass Sie möglichst alles mitnehmen das Sie von Ihrem Arbeitgeber bekommen können. Das ist keine leere Floskel sondern verschafft Ihnen im (Renten-)Alter einen deutlichen Vorteil. Selbst wenn Sie heute einen teuren Tarif abschließen an dem sich Ihr Arbeitgeber zur Hälfte beteiligt und Sie diesen im Rentenalter auf einen minimal schwächeren Tarif ändern, so fließen Ihre komplett - mit Hilfe des Arbeitgebers - angesparten Altersrückstellungen in die neue Beitragsberechnung und verhilft Ihnen zu einem günstigeren Beitrag.
- Sichern Sie einen festen Beitragsentlastungstarif für das Alter:
Diese zusätzliche Beitragsentlastung sollte im Idealfall zumindest den wegfallenden Arbeitgeberzuschuss ausgleichen. An was viele nicht denken bzw. bei einer eher mäßigen Beratung nicht richtig aufgeklärt werden ist die Tatsache, dass mit Renteneintritt von Ihnen als Arbeitnehmer nicht mehr nur der Arbeitnehmeranteil sondern zusätzlich auch der bisherige Anteil des Arbeitgebers zu zahlen ist. Auch wenn ein Krankentagegeld und der Vorsorgezuschlag in Höhe von 10 % im Rentenalter nicht mehr zu zahlen sind, so stellt der zusätzlich zu tragende Arbeitgeberanteil eine echte Belastung für Sie dar.
- Achten Sie auf gute Unternehmensrating die ein finanzstarken Krankenversicherer ausweisen
- Entscheiden Sie sich für einen Krankenversicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (VVaG) und nicht für eine dividendenhungrige Krankenversicherung AG (Aktiengesellschaft)!
Fazit:
Als Arbeitnehmer sollten Sie sich nicht auf einen günstigen Schnellschuss, sondern auf eine clevere Kombination aus individuell gewünschten Leistungen, Beitrag und Ausschöpfung des Arbeitgeberhöchstzuschusses setzen. Mit Berücksichtigung der hier genannten Tipps sollten Sie in Zukunft gut mit Ihrer Privaten Krankenversicherung leben können.
Das könnten Ihre zukünftigen Vorteile bei den von Versicherungsantrag24.de angebotenen attraktiven PKV-Tarifen für Arbeitnehmer sein:
- Freie Arztwahl
- Einbettzimmer und Chefarztbehandlung
- Hochwertige Zahnbehandlungs- und Zahnersatzabsicherung
- Eine Beitragsbefreiung ab Pflegestufe 3
- Hohe Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit in Höhe von 3 Monatsbeiträgen
- Bis zu 900 € zusätzlichem Gesundheitsbonus (nähere Informationen erhalten Sie mit Ihrem persönlichen Vorschlag)
- Bis zu 300 € zusätzlichem Verhaltensbonus (nähere Informationen erhalten Sie mit Ihrem persönlichen Vorschlag)
- Auch ohne festen Selbstbehalt / ohne feste Selbstbeteiligung möglich - somit wird der Arbeitgeberzuschuss optimal ausgeschöpft!
- Individuelle Ergänzungsmöglichkeiten z. B. durch ein Pflegetagegeld, Kurtagegeld, Krankenhaustagegeld, etc..
- Optionsrecht nach 36 oder 72 Monate den Tarif aufgrund geänderter Lebenssituation ohne Gesundheitsprüfung zu wechseln
- Verdienstausfallabsicherung durch ein Krankentagegeld - sogar mit Anspruch auf Kinderkrankentagegeld!
- Steuerliche Anerkennung nach dem Bürgerentlastungsgesetz
- Protieren Sie von einem der größten privaten Krankenversicherern mit hervorragenden Kennzahlen zur Sicherheit, Finanzierbarkeit der Versicherungsleistungen, Beitragsrückerstattung, Erfolg und Leistung.
Sie suchen sich Ihren Tarifumfang aus! Orientieren können Sie sich z. B. an einem Tarifgerüst wie diesem (expemplarische Darstellung):
Sie möchten mehr über die hier angebotenen Tarife erfahren? In unserem Forum haben wir auch alle Tarif-Beschreibungen und Tarifbedingungen der Tarife für Sie:
Gerne erstellen wir Ihnen kostenlos Ihr persönliches Wechsel-Angebot in die Private Krankenversicherung. Für Fragen und Angebotsanforderungen können Sie unser Angebotsformular oder auch unseren kostenlosen abendlichen PKV-Experten-Chat nutzen.
Vielen Dank für Ihr Interesse!
Freundliche Grüße
Mike Wittmann
Ihr Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung
Als Arbeitnehmer / Angestellter haben Sie zwei Möglichkeiten sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien zu lassen und von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln zu können. Diese zwei Möglichkeiten sind:
- Die regelmäßige Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)
- Ein Wechsel des Arbeitgebers mit einem Gehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)
Wie hoch ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)?
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze lag im Jahr 2015 bei 54.900€ und liegt aktuell für das Jahr 2016 bei 56.250€.
Welche Einkünfte werden für die Berechnung der Überschreitung der JAEG berücksichtigt?
Für die Berechnung der regelmäßigen Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze werden folgende Einkünfte berücksichtigt:
Monatsgehalt x 12
+ Urlaubsgeld
+ Weihnachtsgeld
+ vermögenswirksame Leistungen
+ pauschale regelmäßige Überstundenvergütungen
+ sonstige regelmäßige pauschal vergütete Zulagen
- Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung
- Einnahmen die kein Arbeitsentgelt darstellen
- nicht pauschal vergütete Mehrarbeit (z. B. einzeln abgerechnete Überstunden)
- Familienzuschläge
------------------------------------------------------------------------------------------------
= regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt
Das ist bei einer Gehaltserhöhung innerhalb des Jahres zu beachten:
Sollten Sie innerhalb des Jahres eine Gehaltserhöhung erhalten, mit der Sie die aktuelle Jahresarbeitsentgeltgrenze (aktuell 56.250 €) sowie die Grenze des nächsten Jahres (2017: Werte sind noch nicht bekannt) überschreiten, so können Sie zum nächsten 01.01. (aktuell 2017) in die Private Krankenversicherung wechseln.
Wann kann ich in die PKV bei einem Wechsel des Arbeitgebers wechseln?
Wenn Sie ein neues Arbeitsverhältnis mit direktem Verdienst oberhalb der JAEG eingehen (Hochrechnung auf 12 Monate), so haben Sie direkt ab Beginn des Arbeitsverhältnisses sich für die Private Krankenversicherung zu entscheiden. Bitte beachten Sie hierbei unser Spezial zu den Kündigungsfristen.
Was zahlt mein Arbeitgeber an Zuschuss zur Privaten Krankenversicherung (PKV) - Wie hoch ist der Höchstzuschuss des Arbeitgebers (Arbeitgeberhöchstzuschuss)?
Ihr Arbeitgeber beteiligt sich mit bis zu 50 % an den Beiträgen zur Privaten Krankenversicherung.
Dieser Arbeitgeberzuschuss wird auch für (nicht berufstätige) Ehepartner oder Kinder gewährt.
Hierbei beträgt der Höchstarbeitgeberzuschuss 309,34 € (Arbeitgeberhöchstbeitrag) für die Private Krankenversicherung und 49,79 € (28,60 € in Sachsen) für die Private Pflegepflichtversicherung. Um von den Höchstarbeitgeberzuschüssen profitieren zu können, muss demnach der Beitrag der Privaten Krankenversicherung mindestens 618,68 € und für die Private Pflegepflichtversicherung 99,58 € betragen.
Muss ich eine Beitragsrückerstattung meiner PKV mit meinem Arbeitgeber teilen?
Nein! Die Beitragsrückerstattung erhalten Sie als Vertragspartner von Ihrer PKV und müssen diese nicht mit Ihrem Arbeitgeber teilen.
Was kann ich tun, damit mein PKV-Beitrag im Alter bezahlbar bleibt?
Hierzu habe ich einige Tipps für Sie, die Sie kennen und für sich nutzen sollten:
- Sichern Sie unbedingt ein Krankentagegeld ab:
Auch wenn Sie jetzt gesund sind und der Blick auf eine längerfristige Arbeitsunfähigkeit unsinnig erscheint! Zum einen werden Sie älter und zum anderen können Ereignisse wie ein Unfall plötzlich und unerwartet auftreten.
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Ihr Arbeitgeber trägt die Hälfte des Mehrbeitrages im Rahmen des Arbeitgeberzuschusses, sofern der Höchstarbeitgeberzuschuss noch nicht ausgeschöpft ist. Zudem erhalten Sie ab der ersten Rechnungseinreichung Ihre Leistung und können bei Leistungsfreiheit eine höhere Beitragsrückerstattung erhalten, diese gehört Ihnen und ist nicht mit dem Arbeitgeber zu teilen!
Geiz ist hier also nicht geil sondern dumm!
- Schöpfen Sie den Höchstarbeitgeberzuschuss möglichst aus:
Wie vorher beschrieben sollten Sie darauf achten, dass Sie möglichst alles mitnehmen das Sie von Ihrem Arbeitgeber bekommen können. Das ist keine leere Floskel sondern verschafft Ihnen im (Renten-)Alter einen deutlichen Vorteil. Selbst wenn Sie heute einen teuren Tarif abschließen an dem sich Ihr Arbeitgeber zur Hälfte beteiligt und Sie diesen im Rentenalter auf einen minimal schwächeren Tarif ändern, so fließen Ihre komplett - mit Hilfe des Arbeitgebers - angesparten Altersrückstellungen in die neue Beitragsberechnung und verhilft Ihnen zu einem günstigeren Beitrag.
- Sichern Sie einen festen Beitragsentlastungstarif für das Alter:
Diese zusätzliche Beitragsentlastung sollte im Idealfall zumindest den wegfallenden Arbeitgeberzuschuss ausgleichen. An was viele nicht denken bzw. bei einer eher mäßigen Beratung nicht richtig aufgeklärt werden ist die Tatsache, dass mit Renteneintritt von Ihnen als Arbeitnehmer nicht mehr nur der Arbeitnehmeranteil sondern zusätzlich auch der bisherige Anteil des Arbeitgebers zu zahlen ist. Auch wenn ein Krankentagegeld und der Vorsorgezuschlag in Höhe von 10 % im Rentenalter nicht mehr zu zahlen sind, so stellt der zusätzlich zu tragende Arbeitgeberanteil eine echte Belastung für Sie dar.
- Achten Sie auf gute Unternehmensrating die ein finanzstarken Krankenversicherer ausweisen
- Entscheiden Sie sich für einen Krankenversicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (VVaG) und nicht für eine dividendenhungrige Krankenversicherung AG (Aktiengesellschaft)!
Fazit:
Als Arbeitnehmer sollten Sie sich nicht auf einen günstigen Schnellschuss, sondern auf eine clevere Kombination aus individuell gewünschten Leistungen, Beitrag und Ausschöpfung des Arbeitgeberhöchstzuschusses setzen. Mit Berücksichtigung der hier genannten Tipps sollten Sie in Zukunft gut mit Ihrer Privaten Krankenversicherung leben können.
Das könnten Ihre zukünftigen Vorteile bei den von Versicherungsantrag24.de angebotenen attraktiven PKV-Tarifen für Arbeitnehmer sein:
- Freie Arztwahl
- Einbettzimmer und Chefarztbehandlung
- Hochwertige Zahnbehandlungs- und Zahnersatzabsicherung
- Eine Beitragsbefreiung ab Pflegestufe 3
- Hohe Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit in Höhe von 3 Monatsbeiträgen
- Bis zu 900 € zusätzlichem Gesundheitsbonus (nähere Informationen erhalten Sie mit Ihrem persönlichen Vorschlag)
- Bis zu 300 € zusätzlichem Verhaltensbonus (nähere Informationen erhalten Sie mit Ihrem persönlichen Vorschlag)
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