Tarif GE-TOP
Top-Komfort-Ergänzung zum Tarif GE für Versicherte der deutschen GKV.
Versichert sind:
- 80 % (max. 550 Euro je Kalenderjahr) der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen
(§ 61 SGB V) für Heilmittel einschl. Verordnungsgebühr (§ 32 Abs.2 SGB V),
Hilfsmittel (§ 33 Abs. 2 SGB V), Arznei- und Verbandmittel (§ 31 Abs. 3 SGB V) sowie
Haushaltshilfen (§ 38 SGB V).
- 80 % der nach Vorleistung verbleibenden Kosten für folgende Hilfsmittel:
Hörgeräte, Sprechgeräte, Krankenfahrstuhl, Prothesen, Perücke nach Haarausfall infolge
einer Chemotherapie. Insgesamt sind die Leistungen für diese Hilfsmittel auf 550 Euro je
Kalenderjahr begrenzt.
- 80 % der Kosten (Erstattung alle 2 Kalenderjahre und max. 550 Euro pro Kalenderjahr) für
bestimmte Vorsorgeuntersuchungen zur Krebsfrüherkennung und Schlaganfallvorsorge
- 80 % (max. 200 Euro) für nicht in den "Kinder-Richtlinien" für Neugeborene genannte erweiterte
Vorsorgeuntersuchungen
- 80 % (max. 200 Euro) für bestimmte Schutzimpfungen im Rahmen von Reisen
- 80 % (max. 550 Euro je Kalenderjahr) der Kosten für tariflich festgelegte Naturheilkunde durch
Ärzte und Heilpraktiker einschließlich verordneter, nicht verschreibungspflichtiger,
naturheilkundlicher Arzneimittel
- 10 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages für Zahnersatz bis zum Höchstsatz der
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Der erstattungsfähige Rechnungsbetrag ist im ersten
Versicherungsjahr (VJ) auf 1000 Euro, im zweiten VJ auf 1500 Euro, im dritten VJ auf 2000 Euro
und im vierten VJ auf 2500 Euro begrenzt. Aus diesen Begrenzungen ergeben sich folgende
maximale Leistungsbeträge: 100 Euro im ersten VJ, 150 Euro im zweiten VJ, 200 Euro im dritten
VJ und 250 Euro im vierten VJ. Bei Unfällen entfallen die Summenbegrenzungen
- 100 % der Mehrkosten, wenn ein anderes (ebenfalls für die GKV zugelassenes) als das in der
Einweisung genannte Krankenhaus gewählt wird (Einweisungsklausel)
- 100 % der Zuzahlungen für die ersten 28 Tage eines stationären Krankenhausaufenthaltes
sowie für stationäre Fahrtkosten (§ 60 Abs. 2 SGB V).
Für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind zusätzlich die gesondert berechenbaren
Kosten für die Unterbringung eines Elternteils als Begleitperson im Krankenhaus (Rooming in)
bis zur Dauer von 14 Tagen, höchstens 25 Euro täglich, erstattungsfähig, sofern ein Elternteil
ebenfalls nach einem Krankheitskostentarif der SIGNAL versichert ist.
Hinweis: Der Tarif GE-TOP kann nur in Verbindung mit dem Tarif GE versichert werden!
Hier können Sie sich einen Vorschlag für den Tarif GE in Kombination mit
dem Tarif GE-TOP und noch weitere Zusatztarife anfordern: LINK
Vielen Dank für Ihr Interesse!
Freundliche Grüße
Mike Wittmann
Ihr Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung
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Sie sind Kunde der Signal Iduna Krankenversicherung? Nutzen Sie unseren kostenlosen Vertrags-Check!
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Versichert sind:
- 80 % (max. 550 Euro je Kalenderjahr) der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen
(§ 61 SGB V) für Heilmittel einschl. Verordnungsgebühr (§ 32 Abs.2 SGB V),
Hilfsmittel (§ 33 Abs. 2 SGB V), Arznei- und Verbandmittel (§ 31 Abs. 3 SGB V) sowie
Haushaltshilfen (§ 38 SGB V).
- 80 % der nach Vorleistung verbleibenden Kosten für folgende Hilfsmittel:
Hörgeräte, Sprechgeräte, Krankenfahrstuhl, Prothesen, Perücke nach Haarausfall infolge
einer Chemotherapie. Insgesamt sind die Leistungen für diese Hilfsmittel auf 550 Euro je
Kalenderjahr begrenzt.
- 80 % der Kosten (Erstattung alle 2 Kalenderjahre und max. 550 Euro pro Kalenderjahr) für
bestimmte Vorsorgeuntersuchungen zur Krebsfrüherkennung und Schlaganfallvorsorge
- 80 % (max. 200 Euro) für nicht in den "Kinder-Richtlinien" für Neugeborene genannte erweiterte
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- 80 % (max. 200 Euro) für bestimmte Schutzimpfungen im Rahmen von Reisen
- 80 % (max. 550 Euro je Kalenderjahr) der Kosten für tariflich festgelegte Naturheilkunde durch
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- 10 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages für Zahnersatz bis zum Höchstsatz der
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und im vierten VJ auf 2500 Euro begrenzt. Aus diesen Begrenzungen ergeben sich folgende
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VJ und 250 Euro im vierten VJ. Bei Unfällen entfallen die Summenbegrenzungen
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