START

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    • Tarif START (Produktlinie privat)
      Kompakttarif mit 480 Euro absolutem Selbstbehalt (240 Euro bei Personen unter 20 Jahre) im ambulanten und stationären Bereich. Der Tarif beinhaltet ein Optionsrecht.

      Ambulante Behandlung
      - 100 % (*) für Arztbehandlung - bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
      - 100 % (*) für bestimmte staatlich empfohlene Schutzimpfungen
      - 100 % (*) für gezielte Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
      - 100 % (**) für Arzneimittel, sofern auf vorhandene Generika zurückgegriffen wird
      - 100 % für Brillen (Gestell und Gläser) oder alternativ Kontaktlinsen. Erstattungsfähig sind
      Kosten bis max. 150 Euro Rechnungsbetrag. Ab 8,0 Dioptrien erhöht sich der erstattungs-
      fähige Rechnungsbetrag auf 300 Euro.
      - 75 % bis 500 Euro Rechnungsbetrag für bestimmte Heilmittel (physikalisch-medizinische
      Leistungen), wenn sie von einem Arzt oder von einem Angehörigen staatlich anerkannter
      Assistenzberufe erbracht werden. Bei schweren - im Tarif genannten - Erkrankungen erhöht
      sich die Erstattung für Heilmittel auf 100 %.
      - 100 % für Hilfsmittel, die körperliche Behinderungen unmittelbar mildern oder ausgleichen
      sollen. Dabei werden Hilfsmittel gleicher Art mit einem Kaufpreis bis einschließlich 500 EUR
      (oder deren Wartung und Reparatur ohne vorherige Zusage der SIGNAL Krankenversicherung
      einmal je Kalenderjahr zu 100 % berücksichtigt. Eine vorherige Zusage ist erforderlich, sofern
      diese Hilfsmittel (oder deren Wartung und Reparatur) mehr als einmal pro Kalenderjahr
      berücksichtigt werden sollen.
      Für Hilfsmittel mit einem Kaufpreis über 500 EUR sowie Wartungs- und Reparaturkosten
      welche diesen Betrag voraussichtlich überschreiten ist eine vorherige Leistungszusage der
      SIGNAL Krankenversicherung erforderlich. Ohne diese vorherige Leistungszusage werden die
      Kosten übernommen, die in gleicher Qualität und Ausführung im Rahmen einer möglichen
      alternativen und kostengünstigen Versorgungsform (z.B. Miete, Leasing, Kauf) bei Bezug des
      Hilfsmittels über einen Kooperationspartner der SIGNAL Krankenversicherung angefallen wären.
      - 75 % für bis zu 50 psychotherapeutische Sitzungen im Kalenderjahr sind nach schriftlicher
      Zusage der SIGNAL erstattungsfähig.

      (*) Der Erstattungssatz für diese Leistungen beträgt 100 %, wenn die Erstbehandlung und Überweisung an einen Facharzt durch den Hausarzt (Arzt für Allgemeinmedizin/praktischer Arzt, Internist), einen Facharzt für Kinderheilkunde, Gynäkologie oder Augenheilkunde erfolgte oder es sich um eine ersichtliche Notfallbehandlung handelte. Werden die genannten Voraussetzungen für diese ambulanten Leistungen nicht erfüllt, beträgt der Erstattungssatz 75 %. Diese 25%ige Selbstbeteiligung ist auf 1.000 Euro (500 Euro bei Personen unter 20 Jahren) je Kalenderjahr begrenzt.
      (**) Für Arzneimittel beträgt der Erstattungssatz 100 %, wenn es sich um eine Notfall- oder Unfallbehandlungen handelt bzw. soweit bei Bezug auf vorhandene Generika zurückgegriffen wurde (Generika sind Arzneimittel, die einem bereits auf dem Markt befindlichen, als Markenzeichen eingetragenen Präparat in der Zusammensetzung gleichen, in der Wirksamkeit und Sicherheit entsprechen und i.d.R. preiswerter angeboten werden). Wird die genannte Voraussetzung für Arzneimittel nicht erfüllt, beträgt der Erstattungssatz 75 %.


      Stationäre Behandlung
      - 100 % der allgemeinen Krankenhausleistungen bei freier Krankenhauswahl
      - 100 % für notwendige Krankentransporte in Verbindung mit erbrachten stationären Leistungen
      - 100 % für medizinisch sinnvolle und vertretbare Auslandsrücktransporte


      Zahnärztliche Behandlung
      - 100 % für Zahnbehandlung einschließlich Röntgen, Mund- und Parodontosebehandlung,
      Wurzelspitzenresektionen sowie Zahnprophylaxe (einschließlich der Kosten für bis zu zwei
      professionelle Zahnreinigungen je Kalenderjahr).
      - 75 % für Zahnersatz (bis zum Höchstsatz der Gebührenordnungen) einschließlich Einzelkronen
      und Einlagefüllungen (Inlays), Reparaturen sowie Kosten für Implantologie und Gnathologie.
      Dieser Leistungsprozentsatz gilt im 1. und 2. Kalenderjahr. Ab dem 3. Kalenderjahr sinkt der
      Prozentsatz jeweils zum 01.01. des Kalenderjahres um 10 %-Punkte, in keinem Fall jedoch auf
      weniger als 55 %, wenn im vorausgegangenen Kalenderjahr keine zahnärztliche
      Kontrolluntersuchung nachgewiesen wurde. Der Prozentsatz erhöht sich jeweils zum 01.01. des
      Kalenderjahres um 10 %-Punkte, maximal jedoch auf 75 %, wenn wenigstens eine zahnärztliche
      Kontrolluntersuchung im vorausgegangenen Kalenderjahr nachgewiesen wurde und keine
      Behandlungsbedürftigkeit bestand.
      - 75 % Kieferorthopädie (bei Behandlungsbeginn vor Vollendung des 21. Lebensjahres)


      Alle genannten zahnärztlichen Behandlungen sind, bei freier Arztwahl, bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnungen (GOÄ bzw. GOZ) erstattungsfähig.

      Die zahnärztlichen Leistungen sind begrenzt auf
      > max. 500 Euro im 1. Versicherungsjahr
      > max. 1.000 Euro in den ersten beiden Versicherungsjahren
      > max. 2.000 Euro in den ersten drei Versicherungsjahren
      > max. 3.000 Euro in den ersten vier Versicherungsjahren
      und ab dem fünften Versicherungsjahr max. 4.000 Euro pro Versicherungsjahr.
      Die Leistungsbegrenzungen gelten nicht bei Unfällen.

      Ab einem erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von 1.500 Euro ist vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan mit Begründung der medizinischen Notwendigkeit der Maßnahme vorzulegen. Die Gebühren für die Erstellung des Heil- und Kostenplans trägt die SIGNAL Krankenversicherung a. G..


      Optionsrecht:
      Für alle versicherten Personen besteht nach Ablauf von 36 Monaten und erneut nach Ablauf von 72 Monaten (gerechnet vom erstmaligen Beginn der Krankheitskostenvollversicherung nach Tarif START) ein Optionsrecht für die Umstellung - ohne erneute Gesundheitsprüfung - in leistungsstärkere Tarife. Das Optionsrecht ist begrenzt auf Tarife, die zum Zeitpunkt der Umstellung zum aktiven Produktangebot der SIGNAL gehören und im Rahmen der stationären Heilbehandlung maximal die gesondert berechenbare Unterkunft im Zweibettzimmer und gesondert berechenbare wahlärztliche Leistungen vorsehen.

      Vorschläge für den Tarif START der Signal Krankenversicherung können Sie sich unverbindlich hier anfordern: LINK




      Vielen Dank für Ihr Interesse!

      Freundliche Grüße

      Mike Wittmann

      Ihr Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung

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