KOMFORT1, KOMFORT2 und KOMFORT3

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    • KOMFORT1, KOMFORT2 und KOMFORT3

      Tarif KOMFORT 1 (Produktlinie privat)
      Kompakttarif mit 480 Euro absolutem Selbstbehalt (240 Euro bei Personen unter 20 Jahre) im ambulanten und stationären Bereich und Optionsrecht.

      Tarif KOMFORT 2 (Produktlinie privat)
      Kompakttarif mit 960 Euro absolutem Selbstbehalt (480 Euro bei Personen unter 20 Jahre) im ambulanten und stationären Bereich und Optionsrecht.

      Tarif KOMFORT 3 (Produktlinie privat)
      Kompakttarif mit 2.400 Euro absolutem Selbstbehalt (1.200 Euro bei Personen unter 20 Jahre) im ambulanten und stationären Bereich und Optionsrecht.

      Ambulante Behandlung
      - 100 % (*) für Arztbehandlung - bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
      - 100 % (*) für Schutzimpfungen (z.B. Grippeimpfung, Reiseimpfungen) auch über die staatlich
      empfohlenen Impfungen hinaus.
      - 100 % (*) für Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten
      - 100 % (**) für Arzneimittel, sofern auf vorhandene Generika zurückgegriffen wird
      - 100 % für Brillen (Gestell und Gläser) oder alternativ Kontaktlinsen. Erstattungsfähig sind
      Kosten bis max. 150 Euro Rechnungsbetrag. Ab 8,0 Dioptrien erhöht sich der erstattungs-
      fähige Rechnungsbetrag auf 300 Euro.
      - 75 % für bestimmte Heilmittel (physikalisch-medizinische Leistungen), wenn sie von einem Arzt
      oder von einem Angehörigen staatlich anerkannter Assistenzberufe erbracht
      werden. Bei schweren - im Tarif genannten - Erkrankungen erhöht sich die Erstattung für
      Heilmittel auf 100 %.
      - 75 % für Heilpraktikerbehandlungen im Rahmen des geltenden Gebührenverzeichnisses
      (GebüH) einschließlich verordneter Arzneimittel bis 1.000 EUR Rechnungsbetrag im
      Kalenderjahr
      - 100 % für Hilfsmittel, die körperliche Behinderungen unmittelbar mildern oder ausgleichen
      sollen. Dabei werden Hilfsmittel gleicher Art mit einem Kaufpreis bis einschließlich 1.000 EUR
      (oder deren Wartung und Reparatur ohne vorherige Zusage der SIGNAL Krankenversicherung
      einmal je Kalenderjahr zu 100 % berücksichtigt. Eine vorherige Zusage ist erforderlich, sofern
      diese Hilfsmittel (oder deren Wartung und Reparatur) mehr als einmal pro Kalenderjahr
      berücksichtigt werden sollen.
      Für Hilfsmittel mit einem Kaufpreis über 1.000 EUR sowie Wartungs- und Reparaturkosten
      welche diesen Betrag voraussichtlich überschreiten ist eine vorherige Leistungszusage der
      SIGNAL Krankenversicherung erforderlich. Ohne diese vorherige Leistungszusage werden die
      Kosten übernommen, die in gleicher Qualität und Ausführung im Rahmen einer möglichen
      alternativen und kostengünstigen Versorgungsform (z.B. Miete, Leasing, Kauf) bei Bezug des
      Hilfsmittels über einen Kooperationspartner der SIGNAL Krankenversicherung angefallen wären.
      - 75 % für 50 psychotherapeutische Sitzungen im Kalenderjahr. Ab der 31. Sitzung innerhalb
      eines Kalenderjahres ist eine vorherige schriftlicher Zusage der SIGNAL Krankenversicherung
      erforderlich.

      (*) Der Erstattungssatz für diese Leistungen beträgt 100 %, wenn die Erstbehandlung und Überweisung an einen Facharzt durch den Hausarzt (Arzt für Allgemeinmedizin/praktischer Arzt, Internist), einen Facharzt für Kinderheilkunde, Gynäkologie oder Augenheilkunde erfolgte oder es sich um eine ersichtliche Notfallbehandlung handelte. Werden die genannten Voraussetzungen für diese ambulanten Leistungen nicht erfüllt, beträgt der Erstattungssatz 75 %. Diese 25%ige Selbstbeteiligung ist auf 1.000 Euro (500 Euro bei Personen unter 20 Jahren) je Kalenderjahr begrenzt.
      (**) Für Arzneimittel beträgt der Erstattungssatz 100 %, wenn es sich um eine Notfall- oder Unfallbehandlungen handelt bzw. soweit bei Bezug auf vorhandene Generika zurückgegriffen wurde (Generika sind Arzneimittel, die einem bereits auf dem Markt befindlichen, als Markenzeichen eingetragenen Präparat in der Zusammensetzung gleichen, in der Wirksamkeit und Sicherheit entsprechen und i.d.R. preiswerter angeboten werden). Wird die genannte Voraussetzung für Arzneimittel nicht erfüllt, beträgt der Erstattungssatz 75 %.


      Stationäre Behandlung
      - 100 % der allgemeinen Krankenhausleistungen bei freier Krankenhauswahl
      - 100 % für die gesondert berechenbaren Wahlleistungen. Unterbringung in einem
      Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung - bis zum Höchstsatz der geltenden
      Gebührenordnung (GOÄ)
      - 100 % für notwendige Krankentransporte in Verbindung mit erbrachten stationären Leistungen
      - 100 % für medizinisch sinnvolle und vertretbare Auslandsrücktransporte
      - Ersatzkrankenhaustagegeld bis zu 50 Euro bei Verzicht auf die Wahlleistungen
      - Begleitperson bei Kindern im Krankenhaus bis 25 EUR täglich für bis zu 14 Tage


      Zahnärztliche Behandlung
      - 100 % für Zahnbehandlung einschließlich Röntgen, Mund- und Parodontosebehandlung,
      Wurzel spitzenresektionen sowie Zahnprophylaxe (einschließlich der Kosten für bis zu zwei
      professionelle Zahnreinigungen je Kalenderjahr).
      - 90 % für Zahnersatz (bis zum Höchstsatz der Gebührenordnungen) einschließlich Einzelkronen und Einlagefüllungen (Inlays), Reparaturen sowie Kosten für Implantologie und Gnathologie.
      Dieser Leistungsprozentsatz gilt im 1. und 2. Kalenderjahr.
      Ab dem 3. Kalenderjahr sinkt der Prozentsatz jeweils zum 01.01. des Kalenderjahres um
      10 %-Punkte, in keinem Fall jedoch auf weniger als 70 %, wenn im vorausgegangenen
      Kalenderjahr keine zahnärztliche Kontrolluntersuchung nachgewiesen wurde. Der Prozentsatz
      erhöht sich jeweils zum 01.01. des Kalenderjahres um 10 %-Punkte, maximal jedoch auf 90 %,
      wenn wenigstens eine zahnärztliche Kontrolluntersuchung im vorausgegangenen Kalenderjahr
      nachgewiesen wurde und keine Behandlungsbedürftigkeit bestand.
      - 80 % Kieferorthopädie und zusätzlich 20 % bei erfolgreichem Abschluss einer
      kieferorthopädischen Behandlung mit festsitzenden oder losen Apparaturen. Die Behandlung
      muss vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen werden.

      Alle genannten zahnärztlichen Behandlungen sind, bei freier Arztwahl, bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnungen (GOÄ bzw. GOZ) erstattungsfähig.

      Die zahnärztlichen Leistungen sind begrenzt auf max.
      > 750 Euro im 1. Versicherungsjahr
      > 1.500 Euro in den ersten beiden Versicherungsjahren
      > 3.000 Euro in den ersten drei Versicherungsjahren
      > 4.500 Euro in den ersten vier Versicherungsjahren
      und ab dem fünften Versicherungsjahr max. 5.000 Euro pro Versicherungsjahr.
      Die Leistungsbegrenzungen gelten nicht bei Unfällen.

      Ab einem erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von 2.500 Euro ist vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan mit Begründung der medizinischen Notwendigkeit der Maßnahme vorzulegen. Die Gebühren für die Erstellung des Heil- und Kostenplans trägt die SIGNAL Krankenversicherung a. G..


      Optionsrecht:
      Für alle versicherten Personen besteht nach Ablauf von 36 Monaten und erneut nach Ablauf von 72 Monaten (gerechnet vom erstmaligen Beginn der Krankheitskostenvollversicherung nach den KOMFORT-Tarifen) ein Optionsrecht für die Umstellung - ohne erneute Gesundheitsprüfung - in leistungsstärkere Tarife.

      Vorschläge für den Tarif KOMFORT1, KOMFORT2 oder KOMFORT3 der Signal Krankenversicherung können Sie sich hier unverbindlich anfordern: LINK




      Vielen Dank für Ihr Interesse!

      Freundliche Grüße

      Mike Wittmann

      Ihr Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung

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